Der Antrag kann formlos erfolgen.  Im Antrag sind unter Anderem mitzuteilen:

  • Bezeichnung des freiwillig zurückgenommenen Erzeugnisses, das Abfall ist,
  • Personenkreis, von dem die Abfälle zurückgenommen werden,
  • Gebiet aus dem die Abfälle zurückgenommen werden,
  • Aussagen zum Verbleib der freiwillig zurückgenommenen Abfälle.
     

Die zuständige Behörde entscheidet, ob und in welchem Umfang eine Befreiung erteilt wird.

Sie kann unteren Anderem anordnen, dass die im Rahmen einer freiwilligen Rücknahme zurückgenommenen Abfälle über das Webportal ASYSnet elektronisch zu melden sind.