Der Nachweis über die Entsorgung nachweispflichtiger Abfälle ist (mit kleinen Ausnahmen) ausschließlich in elektronischer Form über das elektronische Nachweisverfahren zu führen. Hierfür sind formulargebundene Belege nach den Vorgaben der Anlage 1 zur Nachweisverordnung (NachwV) zu verwenden.

Die Überwachung der Abfallströme erfolgt in zwei Schritten. Sie wird zum einen in Form der Vorabkontrolle des beabsichtigten Entsorgungsweges und zum anderen in Form der Verbleibskontolle des tatsächlichen Entsorgungsvorganges vorgenommen.  

Näheres hierzu regeln die §§ 3 bis 13 i. V. m. Anlage 1 der NachwV.

 

Ansprechpartner:

Herr Jährig, Helge (Sachgebietsleiter)
Telefon 03581 663-3190
Fax 03581 6636-3190
Haus 52 Georgewitzer Str., LÖB
Hausanschrift: Landratsamt Görlitz, Außenstelle Löbau Georgewitzer Straße 52 02708 Löbau
Etage: 2. Obergeschoss
Zimmer: 3016

im Geoportal anzeigen


Wichtig: Bei Schrift-verkehr betreffendes Amt angeben!