Die Nachweisverordnung (NachwV) regelt die Nachweis- und Registerführung über die Entsorgung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen elektronisch und unter Verwendung von Formblättern.

Sie gilt für:

  • Erzeuger oder Besitzer von Abfällen (Abfallerzeuger)
  • Einsammler oder Beförderer von Abfällen (Abfallbeförderer)
  • Betreiber von Anlagen oder Unternehmen, welche Abfälle in einem Verfahren nach Anlage 1 oder Anlage 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes entsorgen (Abfallentsorger), sowie
  • Händler und Makler von Abfällen
     

Sie gilt nicht für private Haushaltungen.

 

Ansprechpartner:

Herr Jährig, Helge (Sachgebietsleiter)
Telefon 03581 663-3190
Fax 03581 6636-3190
Haus 52 Georgewitzer Str., LÖB
Hausanschrift: Landratsamt Görlitz, Außenstelle Löbau Georgewitzer Straße 52 02708 Löbau
Etage: 2. Obergeschoss
Zimmer: 3016

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Wichtig: Bei Schrift-verkehr betreffendes Amt angeben!