Die Kennnummern dienen der Identifikation der am Nachweisverfahren beteiligten Nachweispflichtigen (Erzeuger, Beförderer, Händler, Makler und Entsorger) und der zur Registerführung Verpflichteten. Sie werden von der örtlich zuständigen Abfallbehörde vergeben.
Die Kennnummern sind bei der unteren Abfall- und Bodenschutzbehörde schriftlich zu beantragen. Hierfür kann das Formular Antrag auf Erteilung einer Kennnummer verwendet werden. Dem Antrag ist eine Kopie der Gewerbeanmeldung oder ein Auszug aus dem Handelsregister beizufügen. Der Antrag kann per Post, per Fax oder auch elektronisch über das elektronische Nachweisverfahren
erfolgen. Die Erteilung der Kennnummer ist kostenpflichtig.