Das Entsorgungskonzept hat folgende notwendige Angaben zu beinhalten und ist
2 Wochen vor Maßnahmebeginn bei der Unteren Abfall- und Bodenschutzbehörde einzureichen:
- Art der Abfälle / Abfallschlüssel und dazugehörige Bezeichnung nach Abfallverzeichnisverordnung (AVV)
- Menge je anfallende Abfallart
- Verbleib der Abfälle (konkretisierte Entsorgungswege, Beförderer, Bezeichnung der Entsorgungsanlage, Standort, Betreiber)
- Entsorgungsanlage (Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlage)
Nachforderungen bleiben vorbehalten!