- Die Nachweisnummer dient der Unterscheidung der einzelnen Entsorgungsvorgänge. Sie wird von der für die Entsorgungsanlage zuständigen Behörde erteilt. Maßgebend ist der Standort der Anlage. Die Nachweisnummer wird in den Entsorgungs- bzw. Sammelentsorgungsnachweis zur Identifizierung des vorgesehenen Entsorgungsweges eingetragen.
- Die Freistellungsnummer wird nur einmalig erteilt und hat die Funktion, die nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nachweisverordnung freigestellten Abfallentsorger, die das privilegierte Nachweisverfahren in Anspruch nehmen dürfen, für das Nachweisverfahren zu identifizieren. Die Freistellungsnummer wird von der für die Entsorgungsanlage zuständigen Behörde erteilt.
- Die Registriernummer ist eine vorgangsbezogene Nummer, die für die Entsorgung gefährlicher Abfälle durch den Erzeuger oder Besitzer in deren eigenen Abfallentsorgungsanlagen seitens der örtlich zuständigen Erzeugerbehörde vergeben wird.
Die Eigenentsorgung ist bei der zuständigen unteren Abfall-und Bodenschutzbehörde anzuzeigen.