Wildtierauffangstationen für verletzte, hilflose oder kranke wildlebende Tiere

Waldkauzküken (c) Wiltierauffangstation Förster Wildlebende Tiere stehen unter gesetzlichem Schutz um Sie vor grundloser oder mutwilliger Schädigung zu bewahren.

Es kann aber vorkommen, dass man ein Tier in der Natur findet, das allein nicht mehr überleben kann, weil es verletzt, krank oder anderweitig hilflos ist.

Handelt es sich dabei um „Wild" im Sinne des Jagdrechtes ist unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern dem Jagdausübungsberechtigten, der Jagdbehörde oder der Polizeidienststelle der Fund anzuzeigen.

Bei nicht dem Jagdrecht unterliegenden Tieren, ist es zulässig, diese selbst aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen (beispielsweise: Singvögel oder Igel).

Jedem der ein Wildtier aus der Natur entnimmt, sollte dabei bewusst sein, dass er damit in die natürlichen Prozesse der Natur eingreift. Nicht selten werden Jungtiere aufgenommen, die nur vorübergehend von den Alttieren allein gelassen wurden, z. B. um für sie Futter zu besorgen.

Generell gilt, dass ein Tier sofort wieder freizulassen ist, wenn es sich selbstständig in der Natur erhalten kann. Hierbei sollte bedacht werden, dass es zur Rettung des Tieres oft eine schnelle fachliche oder tierärztliche Entscheidung erfordert. Auch sind nicht alle Tiere dazu geeignet, in den eigenen vier Wänden gepflegt zu werden.

Daher gibt es die Möglichkeit solche hilflosen Tiere in eine der folgenden im Landkreis Görlitz anerkannten Wildtierauffangstationen abzugeben:

  • Wildtierauffangstation Tierpark Weißwasser                     Tel.: 03576 208366
    Teichstraße 56, 02943 Weißwasser
  • Wildtierauffangstation Naturschutztierpark Görlitz            Tel.: 0160 90954800
    Zittauer Str. 43, 02826 Görlitz
  • Wildtierauffangstation Tierpark Zittau                               Tel.: 03583 701122
    Weinaupark 2/a, 02763 Zittau
  • Wildtierauffangstation Förster                                           Tel.: 03586 300706


Bei Unklarheiten oder Fragen, was man mit einem hilflos aufgefundenen Tier tun soll, kann während der Dienstzeiten natürlich auch die Naturschutzbehörde befragt werden.

Die o. g. Auffangstationen stehen auch gern für Tipps zur vorübergehenden Pflege und Unterbringung zur Verfügung.

Handelt es sich um Tiere der streng geschützten Arten z.B. Eulen oder Fledermäuse ist die Aufnahme des Tieres der UNB unverzüglich anzuzeigen.

Wachholderdrossel (c) Wiltierauffangstation Förster

 

Ansprechpartner:

Frau Lydia Jungnickel
Telefon +49(0)3581-663-3158
Fax +49(0)3581-6636-3158

Vertretung: 

Frau Christina Kunitzki
Telefon +49 (0)3581 - 663-3109
Fax +49 (0)3581 - 6636-3109

Pfeil rechts orange SG Untere Naturschutzbehörde (UNB)