UNB - Special-Protection-Areas (SPA)

Bestehende Zustände und Handlungen in diesen Flächen bzw. Objekten genießen weitestgehend Bestandsschutz. Pläne und Projekte, die Beeinträchtigungen an den in den Anhängen der Richtlinie genannten Arten oder Lebensräume hervorrufen können, sind jedoch einer Verträglichkeitsprüfung zu unterziehen.
Weiterführende Informationen über die SPA-Gebiete, deren Lebensräume und der darin vorkommenden Arten von wildlebenden Vögeln finden Sie beim BMU.
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