UNB - Naturdenkmale (ND) & Flächennaturdenkmale (FND)

Wenn der besondere Schutz erforderlich ist, können Einzelgebilde der Natur oder Gebiete mit einer Fläche bis zu 5 ha, die dann als Flächennaturdenkmale bezeichnet werden, zu Naturdenkmalen erklärt werden.
ND können beispielsweise einzelne Bäume, Baumgruppen und Alleen, geologische Bildungen oder naturgeschichtliche Zeugnisse sein. FND können insbesondere Biotope sein, die naturschutzrechtlich besonders geschützt oder Lebensraum besonders gefährdeter Tier- oder Pflanzenarten sind.
Im Landkreis Görlitz befinden sich 261 ND und 154 FND (Stand: 01/2017). Die FND sind insgesamt ca. 315 ha groß und erreichen damit einen Flächenanteil von 0,15% am Landkreis Görlitz.

Für den überwiegenden Teil der FND bilden Beschlüsse von vor 1990 die Rechtsgrundlage für die Unterschutzstellung. In der folgenden Aufstellung haben wir nur die bereits an das geltende Recht angepassten Verordnungen zur Festsetzung von ND bzw. FND und deren Darstellung im Geoportal aufgeführt.

  Lindenallee bei Großhennersdorf Kelchstein (Geologisches Naturdenkmal)

Naturdenkmäler und Flächennaturdenkmäler im Landkreis Görlitz

Rechtsgrundlagen

Einzelbäume, BaumgruppenVerordnung der Kreisfreien Stadt Görlitz vom 19.12.1997,
zuletzt geändert mit Verordnung vom 30.09.2005
Verordnung des Landkreises Löbau-Zittau vom 26.05.1999
Verordnung des Landkreises Löbau-Zittau vom 08.03.2000
Verordnung des Landkreises Löbau-Zittau vom 13.12.2000
Verordnung des Landkreises Löbau-Zittau vom 27.02.2002
Verordnung des Landkreises Löbau-Zittau vom 25.06.2008
Verordnung des Landratsamtes Görlitz zur Aufhebung von dendrologischen Naturdenkmälern im Landkreis Görlitz vom 10. März 2020
geologische EinzelgebildeVerordnung des Landkreises Löbau-Zittau vom 27.02.2002
Verordnung des Landratsamtes Görlitz zur Erklärung von geologischen Naturdenkmälern im Landkreis Görlitz vom 10.Oktober 2019
Verordnung des Landratsamtes Görlitz zur Änderung der Verordnung des Landratsamtes Görlitz zur Erklärung von geologischen Naturdenkmälern im Landkreis Görlitz vom 10.Oktober 2019 vom 6. August 2020
FlächennaturdenkmaleVerordnung der Kreisfreien Stadt Görlitz vom 20.12.2001

 

Ihre Ansprechpartner

für den nördlichen Teil:

Frau Iris Eisenhammer
Telefon +49 (0)3581 - 663-3162
Fax +49 (0)3581 - 6636-3162


für den mittleren Teil:

Frau Kerstin Riehle
Telefon +49 (0)3581 - 663-3149
Fax +49 (0)3581 - 6636-3149


für den südlichen Teil:

Frau Maren Mählig
Telefon +49 (0)3581 - 663-3155
Fax +49 (0)3581 - 6636-3155

Pfeil rechts orange SG Untere Naturschutzbehörde (UNB)