UNB - Naturdenkmale (ND) & Flächennaturdenkmale (FND)
Wenn der besondere Schutz erforderlich ist, können Einzelgebilde der Natur oder Gebiete mit einer Fläche bis zu 5 ha, die dann als Flächennaturdenkmale bezeichnet werden, zu Naturdenkmalen erklärt werden.
ND können beispielsweise einzelne Bäume, Baumgruppen und Alleen, geologische Bildungen oder naturgeschichtliche Zeugnisse sein. FND können insbesondere Biotope sein, die naturschutzrechtlich besonders geschützt oder Lebensraum besonders gefährdeter Tier- oder Pflanzenarten sind.
Im Landkreis Görlitz befinden sich 261 ND und 154 FND (Stand: 01/2017). Die FND sind insgesamt ca. 315 ha groß und erreichen damit einen Flächenanteil von 0,15% am Landkreis Görlitz.
Für den überwiegenden Teil der FND bilden Beschlüsse von vor 1990 die Rechtsgrundlage für die Unterschutzstellung. In der folgenden Aufstellung haben wir nur die bereits an das geltende Recht angepassten Verordnungen zur Festsetzung von ND bzw. FND und deren Darstellung im Geoportal aufgeführt.