UNB - Nationaler Artenschutz, Schutz heimischer Tier- & Pflanzenarten

Alle heimischen, wildlebenden Tier- & Pflanzenarten genießen einen pauschalen Schutz vor grundloser, mutwilliger Zerstörung oder Tötung.
Natürlich betrifft dies nicht das Pilze- oder Beerensammeln oder das Blumenpflücken für den Eigenbedarf.
Gewerblich benötigen aber auch diese Handlungen einer Genehmigung.

Auch die Beseitigung von Brut-, Nist- & Wohnstätten von Tieren bedarf der Genehmigung durch die Naturschutzbehörde. Dies betrifft beispielsweise auch die besonders geschützten Hornissennester oder Fledermausquartiere und Vogelnester, welche sich in oder an Abrissgebäuden befinden.

Um in begründeten Fällen eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten, nutzen Sie bitte das Antragsformular und wenden sich an unsere Mitarbeiter.

 

Ihre Ansprechpartner

für den nördlichen Teil:

Herr Alexander E. Wünsche
Telefon +49 (0)3581 - 663-3163
Fax +49 (0)3581 - 6636-3163

für den mittleren (west) Teil:

Frau Heidi Noack
Telefon +49 (0)3581 - 663-3208
Fax +49 (0)3581 - 6636-3208

für den mittleren (ost) Teil:

Frau Maria Gahrig
Telefon +49 (0)3581 - 663-3107
Fax +49 (0)3581 - 6636-3107

für den mittleren Teil (Gemeindeverband Weißer Schöps/Neiße):

Frau Susanne Uhlemann
Telefon +49 (0)3581 - 663-3154
Fax +49 (0)3581 - 6636-3154

für den südlichen Teil:

Frau Lydia Jungnickel
Telefon +49(0)3581-663-3158
Fax +49(0)3581-6636-3158

Pfeil rechts orange SG Naturschutz