UNB - Nationaler Artenschutz, Schutz heimischer Tier- & Pflanzenarten
Auch die Beseitigung von Brut-, Nist- & Wohnstätten von Tieren bedarf der Genehmigung durch die Naturschutzbehörde. Dies betrifft beispielsweise auch die besonders geschützten Hornissennester oder Fledermausquartiere und Vogelnester, welche sich in oder an Abrissgebäuden befinden.
Um in begründeten Fällen eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten, nutzen Sie bitte das Antragsformular und wenden sich an unsere Mitarbeiter.