UNB - Freilandforschung im Landkreis Görlitz
Personen, die in der freien Natur Pflanzen und Tiere erfassen, dokumentieren und ihre Erkenntnisse auch staatlichen Einrichtungen zur Verfügung stellen, leisten gerade in der heutigen Zeit, in der die öffentliche Hand kaum noch über finanzielle Mittel für die Erforschung der heimischen Flora und Fauna verfügt, in Sachen Artenschutz einen wichtigen Beitrag.
Nur durch eine umfangreiche Kenntnis über die vorhandenen Tiere und Pflanzen sowie ihre jeweiligen Ansprüche an den Lebensraum ist es den Behörden überhaupt erst möglich, sinnvolle Entscheidungen zu treffen bzw. erforderliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Artenvielfalt zu schützen, gezielt zu fördern und für zukünftige Generationen zu erhalten.
Der ehrenamtlich tätige Freilandforscher stellt dabei jedoch nicht nur seltenen oder besonders schönen Exemplaren nach, sondern verhält sich auch rücksichtsvoll gegenüber für ihn möglicherweise weniger interessante Arten.
Gleichsam ist er Vorbild für andere, die leider noch viel zu oft ohne erkennbaren Grund natürliche Bestände niedertrampeln oder Tiere töten.
Da einige Arten aber bereits so stark in ihren Beständen dezimiert sind, dass ein naturschutzrechtlich besonderer oder strenger Schutz erforderlich wurde, ist deren Erfassung jedoch nur mit Genehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde zulässig. Die Beantragung einer solchen Genehmigung kann mittels Antragsformular (nur für Tierarten) oder formlos erfolgen. Nachfolgende Angaben sollten allerdings unbedingt enthalten sein:
- Name, Vorname
- Wohnanschrift
- ggf. E-Mail-Adresse und Telefonnummer
- betroffene Arten / Artengruppen
- Erfassungsmethoden
- Untersuchungsgebiet (Sollen auch Arten im Biosphärenreservat „Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft“ erfasst werden?)
- Erfassungszeitraum
- Ort des Verbleibs getöteter und präparierter Tiere
- Begründung des Zwecks und der Notwendigkeit der geplanten Erfassung und der dauerhaften Inbesitznahme getöteter Tiere
- Erfahrungen / Qualifikationen
Gleichsam können weitere Informationen über die Freilandforschung innerhalb des Freistaates Sachsen auch über das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie abgerufen werden.