UNB - Flora-Fauna-Habitate (FFH)
Die "Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten"
dient dem Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten, ihrer Entwicklungsstadien sowie ihrer natürlichen Lebensräume. Auf Grundlage dieser Richtlinie wurden durch den Freistaat an die EU-Kommission Gebiete mit europaweit besonderem naturschutzfachlichem Wert gemeldet. Mit Entscheidung vom 7. Dezember 2004 wurden diese Gebiete durch die EU-Kommission bestätigt und sind damit als besondere Schutzgebiete zu behandeln.
Bestehende Zustände und Handlungen in diesen Flächen bzw. Objekten genießen weitestgehend Bestandsschutz. Pläne und Projekte, die Beeinträchtigungen an den in den Anhängen der Richtlinie genannten Arten oder Lebensräume hervorrufen können, sind jedoch einer Verträglichkeitsprüfung zu unterziehen.
Weiterführende Informationen über die FFH-Gebiete, deren Lebensräume und der darin vorkommenden Arten von wildlebenden Tieren und Pflanzen finden Sie bei dem BMUB oder auf ffh-gebiete.de.
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