Information zur Situation der Blauzungenkrankheit in Deutschland

Die Impfung von empfänglichen Tieren wird dringend empfohlen

Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue disease - BT) ist eine virusbedingte, hauptsächlich akut verlaufende Krankheit der Schafe und Rinder. Ziegen, Neuweltkameliden (u.a. Lamas, Alpakas) und Wildwiederkäuer sind für die BT ebenfalls empfänglich. Der Erreger der Blauzungenkrankheit ist für den Menschen nicht gefährlich. (Quelle: FLI)

Aktuell gibt es in Deutschland kein Bundesland und kein Gebiet mehr, welches mit Status „anerkannt frei“ oder „mit anerkanntem Tilgungsprogramm“ bezüglich Blauzungenkrankheit gelistet ist. In allen Bundesländern, ausgenommen Sachsen und Berlin wurden auch bereits Ausbrüche amtlich festgestellt. Die Blauzungenkrankheit wird durch Gnitzen (blutsaugende Mücken) übertragen. Diese Vektoren sind besonders in den Sommermonaten aktiv. Ein Umstand, welcher als Hauptursache für das aktuell hochdynamische Ausbruchs- und Ausbreitungsgeschehen anzusehen ist.

Für den aktuell in Deutschland nachgewiesenen Serotyp BTV-3 gibt es bislang keine EU-zugelassenen Impfstoffe. Auf Basis einer Eilverordnung wurde Anfang Juni die Anwendung von 3 serotypspezifischen BTV-3-Impfstoffen nach Vorabprüfung durch das Paul-Ehrlich-Institut durch das Bundesministerium gestattet.

Die Befristung der Anwendung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit wurde aufgehoben. Damit ist die Anwendung bestimmter Impfstoffe weiterhin gestattet. Die Regelung gilt solange, bis ein entsprechender, in der Europäischen Union zugelassener Impfstoff zur Verfügung steht. Diese Änderungsverordnung trat am 28.11.2024 in Kraft.

Diese Impfstoffe bieten keinen vollständigen sterilen Impfschutz, senken aber die Sterblichkeit und reduzieren das Ausmaß der klinischen Symptome und die Virämie, so dass die Erkrankungen milder verlaufen und die Zahl der Todesfälle abnimmt. Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin empfiehlt dringend empfängliche Wiederkäuer impfen zu lassen.

Die Verbringung empfänglicher Tiere innerhalb Deutschlands unterliegt aktuell keiner Reglementierung mehr. Es wird aber darauf hingewiesen, dass jeder Tierhalter verpflichtet ist, seine Tiere gesund zu halten und das Risiko hinsichtlich der Ausbreitung von Seuchen zu minimieren und über angemessene Kenntnisse bezüglich Tierseuchen und der Grundsätze des Schutzes vor biologischen Gefahren zu verfügen (Art. 10 und 11 VO(EU) 2016/429 Animal Health Law). Daher empfiehlt das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreis Görlitz (LÜVA GR) eine Insektenschutzbehandlung der zu verbringenden Tieren und 14 Tage nach der Behandlung und kurz vor der Verbringung eine Blutprobenentnahme für eine BTV-PCR-Untersuchung durchzuführen und die Tiere erst mit negativem Ergebnis zu verbringen. Anschließend empfiehlt es sich, die Tiere im Bestimmungsbetrieb zunächst für 14 Tage zu quarantänisieren und nach diesen 14 Tagen eine erneute Blutprobenuntersuchung durchzuführen und die Tiere erst mit negativem Ergebnis in den eigenen Bestand zu integrieren.

Die Verbringung von empfänglichen Wiederkäuern in andere Mitgliedsstaaten, die frei sind oder über ein anerkanntes Tilgungsprogramm verfügen, wie z.B. Polen, Tschechien, Ungarn, Österreich und andere ist derzeit nicht möglich. Auch die Durchfuhr durch solche Staaten ist nicht möglich.

Weitere Informationen, sowie Informationen zum aktuellen Geschehen finden Sie auf den Seiten des FLI und der EU Kommission unter: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/blauzungenkrankheit/  und https://food.ec.europa.eu/animals/animal-diseases/surveillance-eradication-programmes-and-disease-free-status/bluetongue_en

Eine Stellungnahme zur Impfung und den Link zur BTV-3-ImpfgestattungsV, finden Sie unter: https://stiko-vet.fli.de/de/aktuelles/einzelansicht/anwendung-von-drei-btv-3-impfstoffen-weiterhin-per-gestattungsverordnung-moeglich/