Fördermaßnahmen
- Förderrichtlinie Inwertsetzung von belasteten Flächen des SMUL (RL IWB/2015): In der Förderperiode 2014-2020 können gemäß der IWB-Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft investive Maßnahmen zur Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen (insb. Altlasten) und Grundwasserschäden sowie von Flächen mit erhöhten Schadstoffgehalten auch unterhalb der Gefahrenschwelle, die zur Wiedernutzbarkeit der Flächen führen, gefördert werden.
Weitere Informationen und Antragsformular: http://www.smul.sachsen.de/foerderung/4509.htm - Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Förderung von Maßnahmen der Revitalisierung von Brachflächen (RL Brachflächenrevitalisierung): Der Freistaat Sachsen fördert die Beseitigung von Brachflächen, die vormals industriell, gewerblich, sozial, verkehrstechnisch, militärisch oder in sonstiger Weise baulich genutzt wurden und seit mindestens zehn Jahren dieser Nutzung nicht mehr dienen.
Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden in Sachsen.
Weitere Informationen: http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=f541ad6ac2f3f1e8c998652cebd2c95c;views;document&doc=10513&typ=KU