Biosicherheitsmaßnahmen für Jagdausübungsberechtigte
Biosicherheitsmaßnahmen für Jagdausübungsberechtigte
Jagdausübungsberechtigte sollten die folgenden Biosicherheitsmaßnahmen präventiv berücksichtigen:
- Kontamination von Jagdausrüstung, Jagdhunden, Kleidung, Schuhwerk, Gerätschaften und Fahrzeugen mit Blut vermeiden;
- Hände nach Kontakt zu toten Wildschweinen vor Verlassen des Reviers waschen und desinfizieren; Kleidung nach Kontakt zu toten Wildschweinen wechseln und bei mindestens 40°C mit Waschpulver waschen; Schuhwerk vor Verlassen des Reviers wechseln und unverzüglich reinigen und desinfizieren;
- Fahrzeuge reinigen, insbesondere Kontaminationen mit Blut sorgfältig entfernen;
- Zentrale Aufbruchplätze bei Drückjagden einrichten und nach Nutzung desinfizieren;
- Unschädliche Beseitigung von Aufbrüchen (nicht im Wald lassen!);
- Ausweisen von separaten Wildsammelstellen für die Jagd in ASP-Gebieten; Verbot des Verbringens von Wildschweinen aus ASP-Gebieten in andere Wildsammelstellen;
- Sicherstellen, dass Mülltonnen im gesamten Gebiet - vor allem an öffentlichen Parkplätzen - kippsicher sind.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite des Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt unter diesem Link: www.sms.sachsen.de/afrikanische-schweinepest-asp.html