Biosicherheitsmaßnahmen für Jagdausübungsberechtigte

Biosicherheitsmaßnahmen für Jagdausübungsberechtigte

Jagdausübungsberechtigte sollten die folgenden Biosicherheitsmaßnahmen präventiv berücksichtigen:

  • Kontamination von Jagdausrüstung, Jagdhunden, Kleidung, Schuhwerk, Gerätschaften und Fahrzeugen mit Blut vermeiden;
  • Hände nach Kontakt zu toten Wildschweinen vor Verlassen des Reviers waschen und desinfizieren; Kleidung nach Kontakt zu toten Wildschweinen wechseln und bei mindestens 40°C mit Waschpulver waschen; Schuhwerk vor Verlassen des Reviers wechseln und unverzüglich reinigen und desinfizieren;
  • Fahrzeuge reinigen, insbesondere Kontaminationen mit Blut sorgfältig entfernen;
  • Zentrale Aufbruchplätze bei Drückjagden einrichten und nach Nutzung desinfizieren;
  • Unschädliche Beseitigung von Aufbrüchen (nicht im Wald lassen!);
  • Ausweisen von separaten Wildsammelstellen für die Jagd in ASP-Gebieten; Verbot des Verbringens von Wildschweinen aus ASP-Gebieten in andere Wildsammelstellen;
  • Sicherstellen, dass Mülltonnen im gesamten Gebiet - vor allem an öffentlichen Parkplätzen - kippsicher sind.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite des Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt unter diesem Link: www.sms.sachsen.de/afrikanische-schweinepest-asp.html