Auskünfte aus dem Sächsischen Altlastenkataster
Das Erbitten einer Altlastenauskunft kann als formlose schriftliche Anfrage (auch per E-Mail) oder Altlastenkataster, Auskunft beantragen - Onlineantrag unter Angabe des Flurstückes und des Hintergrunds der Anfrage erfolgen.
Falls die Auskunft im Auftrag Dritter eingeholt wird, so ist außerdem eine Vollmacht vorzulegen.