Datenschutzerklärung LÜVA

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Informationen zur Datenerhebung durch das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen der Europäischen Union, insbesondere nach den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung und der Gesetze des Bundes und des Freistaates Sachsen.

Kontaktdaten und Datenschutzbeauftragte
Verantwortlicher i. S. d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO (verantwortliche Stelle gemäß § 3 Abs. 7 BDSG) ist der Diensteanbieter:

Landkreis Görlitz
andratsamt Bahnhofstr. 24
02826 Görlitz
Telefon 03581 663-0
E-Mail info@kreis-gr.de
Website: www.kreis-goerlitz.de

Der Verantwortliche hat einen Datenschutzbeauftragten bestellt:

Landkreis Görlitz
Landratsamt Bahnhofstr. 24
02826 Görlitz
E-Mail: datenschutz@kreis-gr.de

Verarbeitungszweck/ Gesetzliche Aufgabenerledigung
Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt verarbeitet Daten zum Zwecke seiner gesetzlichen Aufgabenerfüllung nach
• Verordnung (EG) Nr. 882/2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über 
  Tiergesundheit und Tierschutz
• Verordnung (EG) Nr. 854/2004 mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen
   Ursprungs
• Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung (Tier-LMÜV)
• Allgemeine Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung (AVV-Rüb)
• Gesetz zur Ausführung des LFGB, des vorläufigen Tabakgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes im Freistaat Sachsen (SächsAGLFBG-VIG)
• Tiergesundheitsgesetzes, Viehverkehrsverordnung
• Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln, der TÄHAV und der HeilPharmVO
• Leistungssatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse
• Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV), der Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV), Tierschutzgesetz (TierSchG), VO (EG) 1739/2005 (Zirkusregister-VO)
• Strahlenschutzvorsorgegesetz (StrlSchG), sächs. Gesetz zur Ausführung strahlenschutzvorsorgerechtlicher Vorschriften (SächsStrVAG)
• Tierisches Nebenprodukte Gesetz (TierNebG), Tierische Nebenprodukte VerordnungV (TierNebV)
• VO (EG) 1069/2009, VO (EG) 142/2011 

Dabei werden Daten auf der Grundlage von Anträgen auf Genehmigungen, Erlaubnisse sowie Stellungnahmen, im Rahmen der
• zur Durchsetzung der Verordnung (EG) 178/2002 und des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) und der aufgrund dieser Rechtsgrundlagen erlassenen nationalen und EU-Verordnungen sowie weiterer spezifischer EUVerordnungen zur Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz
• Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen
• Registrierung der tierärztlichen Hausapotheke sowie Erteilung der amtlichen Bescheinigung zum Verkehr mit Arzneimitteln
• Bearbeitung der Anträge auf Übertragung der amtlichen Aufgabe der Probenahme sowie Sicherstellung der Bereitstellung der Untersuchungsergebnisse
• Auszahlung der Aufwandsentschädigung für die Bereitstellung von Proben zur Überwachung der Tierseuchensituation bei Wildtieren
• Durchführung des Tierschutzgesetzes und damit verbundener Rechtsverordnungen, sowie europäischer Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Tierschutzes

sowie im Rahmen der Amtsermittlung erhoben.
Weiterhin ist nach Art. 6 Absatz 1 a) der Datenschutzgrundverordnung eine Datenverarbeitung zulässig, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung erteilt hat.

Personenbezogene Daten
Insbesondere folgende Daten werden vom Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt verarbeitet:
Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift, Gewerbeanschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse, Staatsangehörigkeit, Bankverbindung.

Empfänger
Personenbezogene Daten werden an
• Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen (Untersuchung von Proben gemäß LFGB)
• Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (Strahlenschutzproben)
• Sächsische Tierseuchenkasse / Landeskontrollverband Sachsen / andere Öffentliche Einrichtungen
• Mitarbeiter des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes (Überwachungstätigkeiten)
• Kreiskasse (Gebührenerhebung)
• Softwarefirma BALVI (amtsinterne Betreiber-/Betriebsverwaltung)
• Landesdirektion Sachsen (Bearbeitung von Widersprüchen, Zulassungsverfahren)
• Amtsgericht (Bearbeitung von Einsprüchen gegen Bußgeldbescheide)
• Polizei (gesonderte Ermittlungen, Amtshilfe)
• Rechtsamt im Landratsamt (Unterstützung bei Überwachungstätigkeiten), Gesundheitsamt
• Trichinenuntersuchungsstellen des Landkreises Görlitz
• Sächsische Tierärztekammer (Niederlassung, Berufsrecht)
• andere Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter (z. B. wg. Befundweiterleitung)
• übergeordnete Behörden (SMS, BVL)
übermittelt. 

Widerruf der Einwilligung
Werden Daten mit Einwilligung des Kunden verarbeitet, kann die Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt rechtmäßig.

Öffentlich zugängliche Datenquellen
Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt kann unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen personenbezogene Daten auch bei anderen öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen oder Personen erheben. Dies können zum Beispiel öffentlich-rechtliche Stellen und privatrechtliche Unternehmen im In- und Ausland sein. Weiterhin können personenbezogene Daten auch aus öffentlichen Quellen bezogen werden, wie aus dem Melderegister, dem Handelsregister, vom Gewerbeamt, der Sächsischen Tierseuchenkasse/Landeskontrollverband Sachsen, eigene Angaben bei Antragstellung oder aus dem Internet.

Dauer der Speicherung oder Kriterien für die Festsetzung der Dauer der Speicherung
• 10 Jahre nach Abschluss des Verfahrens gem. VwV Aktenführung
• Berücksichtigung der Verwaltungsvorschriften über die Aufbewahrung und Aussonderung durch das Sächsische Staatsarchiv

Betroffenenrechte
Auskunft:
Jeder hat das Recht, vom Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt eine Bestätigung zu verlangen, ob personenbezogene Daten, die ihn betreffen, verarbeitet werden. Erfolgte eine solche Verarbeitung, kann Auskunft über alle verarbeiteten Daten verlangt werden.

Löschung:
Für den Fall, dass nachgewiesen wird, dass personenbezogene Daten zu Unrecht verarbeitet wurden, wird unverzüglich die Löschung der betroffenen Daten veranlasst.

Recht auf Datenübertragbarkeit:
Eine betroffene Person, die personenbezogene Daten aufgrund einer Einwilligung bereitgestellt hat, hat das Recht, diese Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Darüber hinaus ist sie berechtigt, diese Daten einem anderen Verantwortlichen zu übermitteln.

Beschwerderecht:
Betroffene Personen haben die Möglichkeit, sich an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten zu wenden, sofern sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden Daten gegen die Datenschutzgrundverordnung verstößt. Sächsischer Datenschutzbeauftragter, Postfach 12 00 16, 01001 Dresden E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

Transparente Informationen für die Ausübung der Rechte der Betroffenen
Diese Informationen sind für jeden zugänglich und nachlesbar auch auf der Internetseite des Landratsamtes Görlitz unter www.kreis-goerlitz.de.
 

Stand: Januar 2019