Horstschutzzonen

Zum Schutz von Brut- und Wohnstätten streng und besonders geschützter Wirbeltierarten hat der Landkreis Görlitz als zuständige Untere Naturschutzbehörde in einer Allgemeinverfügung vom 09.01.2025 folgende Horstschutzzonen (HSZ) ausgewiesen:

Die Allgemeinverfügung wird im Amtsblatt 2/2025 vom 22.01.2025 amtlich bekannt gemacht. In der Allgemeinverfügung sind die betroffenen Flurstücke, die Grenzen der HSZ und die von der Allgemeinverfügung ausgenommenen Kletterfelsen genannt.

Gesamtansicht der aktiven Horstschutzzonen im Geoportal

 

 

Ihr Ansprechpartner

Herr Klaus Hertweck
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Hausanschrift: Landratsamt Görlitz, Außenstelle Löbau Georgewitzer Straße 52 02708 Löbau
Erdgeschoss
Zimmer: 1016

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