Das Landratsamt Görlitz hat 26 geologisch bedeutsame Objekte als Naturdenkmäler festgesetzt

Mit Datum vom 10. Oktober 2019 hat der Landrat des Landkreises Görlitz nach Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Hinweise, Anregungen und Einwände die Verordnung zur Erklärung von geologischen Naturdenkmälern im Landkreis Görlitz unterzeichnet. Damit wurden 26 Einzelgebilde in den Städten oder Gemeinden Herrnhut, Hohendubrau, Horka, Kodersdorf, Königshain, Löbau, Markersdorf, Ostritz, Oybin, Quitzdorf am See, Reichenbach/ O.L., Schöpstal und Walddhufen unter besonderen Schutz gestellt. Gleichzeitig wurde für insgesamt 13 Einzelgebilde in den Städten oder Gemeinden Görlitz, Hohendubrau, Kurort Jonsdorf, Markersdorf, Niesky, Ostritz, Quitzdorf am Seeund Reichenbach/ O.L. der bestehende Schutz als Naturdenkmal aufgehoben, Die Verordnung wurde am 27. November 2019 im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet und tritt mit Wirkung vom 12. Dezember 2019 in Kraft.

Schutzzweck ist die Erhaltung besonderer geologischer Einzelgebilde, die wegen ihrer Schönheit oder Seltenheit sowie als Zeugnisse der erdgeschichtlichen Entwicklung besonderen Schutz verdienen. Beispielhaft sollen hier der Eisberg bei Großhennersdorf, der Große Plattenbruch am Löbauer Berg, die Säulenwände im Stadtwaldbruch am Steinberg Ostritz oder die Zigeunerhöhle bei Hilbersdorf genannt sein.

Die Verordnung mit den dazugehörigen Karten finden Sie auch hier.

 

 

 

Ihr Ansprechpartner

Herr Klaus Hertweck
Telefon +49 (0)3581 - 663-3106
Fax +49 (0)3581 - 6636-3106
Hausanschrift: Landratsamt Görlitz, Außenstelle Löbau Georgewitzer Straße 52 02708 Löbau
Erdgeschoss
Zimmer: 1016

Pfeil rechts orange SG Naturschutz