Sperrmüll
Sperrmüll ist Abfall, wie er in Haushaltungen nach Art und Menge üblicherweise anfällt. Sperriger Abfall wird getrennt vom Hausmüll gesammelt und transportiert.
Sperrmüll, Schrott, Elektro- und Elektronikschrott können zweimal jährlich zur gebührenfreien Entsorgung mittels Sperrmüllkarte angemeldet werden. Die Sperrmüllkarten befinden sich im Abfallkalender. Gewerbetreibende benötigen eine gültige Kundennummer entsprechend des Abfallgebührenbescheides. Mieter erfahren diese über den Vermieter. Die Doppelkarte ist in einem Briefumschlag an den zuständigen Entsorger zu senden. Es werden nur frankierte Karten bearbeitet. Den Entsorgungstermin erhalten Sie per Antwortkarte. Die Abholung erfolgt bis vier Wochen nach der Anmeldung.
Anmeldung von Sperrmüll - So geht`s!
- Art der Gegenstände eintragen
- auf Rückseite Anschrift und Kundennummer eintragen
- Karte mit Postkartenporto frankieren
- Doppelkarte in einen Briefumschlag kuvertieren
- Briefumschlag mit Anschrift des Entsorgers beschriften
- Bereitstellung am Abfuhrtag bis 06.00 Uhr, frühestens am Vortag nach 16.00 Uhr
Hinweis!
Der Sperrmüll ist generell in gut zu handhabenden Größen bereitzustellen.
Dabei sind die folgenden Maße je Abfuhr zu beachten:
- Gesamtvolumen von 2 Kubikmetern,
- Gewicht bis zu 50 Kilogramm je Einzelteil
- Abmessungen je Einzelteil von 0,80 Meter x 1,20 Meter x 2,00 Meter
Sperrmüll/ Elektro- und Elektronikschrott kann zudem auf den Wertstoffhöfen in Niesky, Görlitz, Lawalde, Zittau und Weißwasser/O.L. angeliefert werden. Die Sperrmüllkarte ist bei der Selbstanlieferung auf dem Wertstoffhof abzugeben.
► Wertstoffhöfe im Landkreis Görlitz
Verunreinigungen der Umgebung sind auszuschließen. Nicht abgefahrene Abfälle sind unverzüglich von der öffentlichen Verkehrsfläche zu entfernen. Wilde Müllablagerungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden mit Bußgeld geahndet.
Das gehört in den Sperrmüll:
Betten, Bettgestelle (Holz), Bodenbeläge, Fahrräder, Federbetten (gesackt), Fußbodenbelag, Gasherd, Gartenmöbel, Haushaltsschrott, Kinderwagen, Kleinmobiliar, Laminat, Lampen, Matratzen, Paneele, Polstermöbel, Rollos, Schränke, Schlitten, Sessel, Stühle, Teppich, Tische, Wasserfässer bis 200 Liter
Das gehört nicht in den Sperrmüll:
gefüllte Abfallsäcke, Altkleider, Anhänger, Autos, Autobatterien, Autoteile, Batterien, Bio- und Gartenabfall, Bauabfälle, Fenster, Türen, Gartenzäune, Tore, Glas, Hausmüll, Leichtverpackungen, Lumpen, Metallgestelle, Motorräder, Pappe, Papier, Reifen, Restabfall, Schadstoffe, Steine
Gegenstände die vorher fest mit dem Gebäude oder Grundstück verbunden waren.
(zum Beispiel Fenster und Gartentore)
Haushaltsauflösungen fallen nicht unter die Sammlung.