Schadstoffe
Schadstoffe sind gefährliche Abfälle, welche unbedingt gesondert entsorgt werden müssen. Schadstoffe können luft- oder wassergefährdend, giftig, geruchsbelästigend, explosiv, brennbar oder Erreger übertragbarer Krankheiten sein. Aufgrund ihrer Eigenschaften sind Schadstoffe besonders überwachungsbedürftige Abfälle und getrennt vom Hausmüll zu entsorgen.
Wo können Schadstoffe abgegeben werden?
Das Schadstoffmobil kommt viermal im Jahr in die Städte und Gemeinden des Landkreises. Die Sammlung erfolgt im ehemaligen Landkreis Löbau-Zittau und der Stadt Görlitz durch die Veolia Umweltservice Ost GmbH & Co. KG. Zudem besteht die Möglichkeit zur Selbstanlieferung auf dem Wertstoffhof in Niesky (Am langen Haag) und in Weißwasser/O.L. (Muskauer Straße 134).
Was ist bei der Abgabe zu beachten?
Es werden haushaltsübliche Mengen bis 20 Liter bzw. 20 Kilogramm pro Jahr je Abfallbesitzer oder –erzeuger, bezogen auf Restabfallbehälter und Jahr gebührenfrei am Schadstoffmobil angenommen. Schadstoffe sind möglichst im Originalbehälter dicht verschlossen und direkt beim Annahmepersonal abzugeben. Die Substanzen dürfen vorab nicht vermengt werden. Betriebe und Gewerbetreibende dürfen ebenfalls Schadstoffe am Schadstoffmobil abgeben, wenn Sie mindestens einen Restabfallbehälter angemeldet haben. Bei größeren Volumen fragen Sie bitte an den Annahmestellen nach. Ein vorheriges Abstellen ist strengstens untersagt.
Was wird am Schadstoffmobil angenommen?
Abbeizmittel, Abflussreiniger, Altmedikamente, Altöl, Autopflegemittel, Batterien, Beizen, Brems- und Kühlflüssigkeit, Desinfektionsmittel, Energiesparlampen, Farben und Lacke (flüssig), Fette, Fleckenentferner, Fotochemikalien, Harze, Holz- und Pflanzenschutzmittel, Kitte, Klebstoffe, Knopfzellen, Kosmetika, Kraftstoffe, Laugen, Leuchtstoffröhren, Lösungsmittel, Metall- und Silberschutzmittel, Mottenschutzmittel, ölhaltige Abfälle, Pflanzen- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Polituren, Putz- und Reinigungsmittel, Quecksilberthermometer, Reiniger aller Art, Rostschutzmittel, Säuren, Schädlingsbekämpfungsmittel, Spraydosen mit schädlichen Resten, Starterbatterien, Teer, Verdünner, Wachse, Waschbenzin und Weichspüler
Entsorgung von Batterien
Die haushaltsüblichen Gerätebatterien und Akkus sind am Schadstoffmobil oder einer Sammelstelle im Handel abzugeben. Die grünen Sammelboxen der Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS Batterien) finden Sie zur unentgeltlichen Rückgabe meist in Kassennähe von Tankstellen, Baumärkten, Supermärkten, Drogeriemärkten und Fachgeschäften.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.dieruecknahmesysteme.de.
Entsorgung von LED- und Energiesparlampen
LED- und Energiesparlampen können Sie an den Wertstoffhöfen im Landkreis Görlitz oder am Schadstoffmobil kostenlos abgeben. Zudem stehen Sammelboxen von Lightcycle zur unentgeltlichen Rückgabe meist in Kassennähe von Baumärkten und Supermärkten bereit. Weitere Informationen und Sammelstellen finden Sie unter www.lightcycle.de und www.sammelstellensuche.de. Weitere Informationen erhalten Sie unter lightcycle.de „Sauberes Licht, sauber recycelt.“
Was wird nicht am Schadstoffmobil angenommen?
Altreifen, Dachpappe, Druckgasflaschen, Feuerwerkskörper, medizinische und infektiöse Abfälle, Munition, Farben und Lacke (eingetrocknet – Restabfallbehälter)
Wofür bestehen gesetzliche Rücknahmepflichten durch den Handel?
Altöl
Ein Liter Altöl kann eine Million Liter Wasser verunreinigen. Daher ist die Entsorgung streng geregelt in der Altölverordnung. Der Handel ist verpflichtet, die gleiche Menge Altöl wie verkauft wurde, kostenlos zurückzunehmen. Motoren- und Getriebeöle dürfen nur verkauft werden, wenn dort oder in unmittelbarer Nähe eine Annahmestelle für Altöl existiert. Die unsachgemäße Entsorgung von Altöl gefährdet die Umwelt! Es darf kein Öl in die Landschaft geschüttet werden. Die illegale Entsorgung von Altöl stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit Bußgeld geahndet. Altöl wird zudem am Schadstoffmobil/ an den Schadstoffannahmestellen angenommen.
Fahrzeugbatterien
Beim Neueinkauf sind Starterbatterien mit einem Pfand belegt. Das Pfand wird bei der Rückgabe erstattet.
Verpackungen von Pflanzenschutzmittelverpackungen
Verpackungen von Pflanzenschutzmittelverpackungen mit dem PAMIRA-Zeichen können einmal jährlich kostenfrei an festgelegten Terminen abgegeben werden. Nähere Informationen und Sammelstellen sind unter www.pamira.de bekanntgegeben.
Verpackungen von Schadstoffen
Verpackungen von schadstoffhaltigen Füllgütern müssen durch Verkäufer, Hersteller oder von ihm beauftragten Einrichtungen unentgeltlich vom Endverbraucher zurückgenommen werden.