Informationen zur Restabfallentsorgung

Restmülltonne - Foto: Niederschlesische Entsorgungsgesellschaft mbH

Restmüll ist der Anteil des Abfalls, der keiner Verwertung zugeführt werden kann. Der Restmüll aus dem Landkreis wird in der Thermischen Verbrennungsanlage TA. Lauta verbrannt und als Energie zur Verfügung gestellt. Erzeuger oder Besitzer von Abfällen aus privaten Haushaltungen sind verpflichtet, diese dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen. Eine Überlassungspflicht für Erzeuger und Besitzer aus anderen Herkunftsbereichen besteht ebenfalls, soweit die Abfälle nicht in eigenen Anlagen beseitigt werden.

Bestellung der Restabfallbehälter
Der Grundstückseigentümer bzw. ein dem Grundstückseigentümer Gleichgestellter hat dem Landkreis unaufgefordert innerhalb von 10 Tagen vor Nutzung/Bezug des Grundstückes, die für die Abfallentsorgung und Gebührenerhebung wesentlichen Umstände schriftlich oder mündlich zur Niederschrift mitzuteilen. Änderungen sind durch den Anschlusspflichtigen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift innerhalb eines Monats mitzuteilen. Ihnen stehen Formulare für An-, Ab- und Änderungsmeldungen auf unserer Homepage zur Verfügung. Auf jedem anschlusspflichtigen Grundstück muss mindestens ein zugelassenes Abfallbehältnis mit einem Volumen von 80 Litern vorhanden sein. Ein Behältervolumen von mindestens 5 Liter je Person und Woche sollte regelmäßig zur Verfügung stehen. Zur Erfassung der Anschlusspflichtigen bilden die Einwohnermeldedaten die Grundlage.

Bereitstellung der Abfallbehälter
Die Restabfallbehälter werden in der Regel 14-tägig entleert. Den Abfallbehälter stellen Sie am Entsorgungstag bis spätestens 06.00 Uhr oder am Vortag nicht vor 16.00 Uhr zur Entleerung bereit.

In welchen Größen gibt es sie?
Restabfallbehälter gibt es je nach Bedarf in den Größen:
   80 Liter
 120 Liter
 240 Liter
1100 Liter
   70 Liter-Abfallsack mit der Aufschrift der Entsorgungsfirma

Hinweise:

  • Behälter nur soweit befüllen, dass sich der Deckel schließen lässt.
  • Keine Erde, Schutt sowie sperrige Gegenstände in die Restabfallbehälter einfüllen.
  • Kein Eis, Schnee bzw. Flüssigkeiten in die Sammelbehälter einfüllen.
  • Der Abfall darf niemals eingestampft oder eingeschlämmt werden.
  • Die zu leerenden Abfallbehälter sind am Leerungstag so aufzustellen, dass eine Verkehrsgefährdung ausgeschlossen ist.
  • Abfallbehälter tragen einen Ident-Chip und dürfen daher nicht willkürlich anderen Grundstücken zugeordnet werden.
     

Was tun bei einem gelegentlichen Mehranfall an Restabfällen?
Bei einem zeitweilig erhöhten individuellen Mehranfall von Restabfällen können zugelassene 70-Liter-Restabfallsäcke verwendet werden. Beim Kauf ist eine Gebühr von 3,66 €/ Stück zu entrichten. Die Entsorgung ist mit der Entrichtung der Gebühr bezahlt und der Gebührenbescheid wird nicht mit Mehrgebühren belastet. Der Sack muss am Tag der Restabfallentsorgung zugebunden neben dem Restabfallbehälter bereitgestellt werden.

Was gehört in den Restabfallbehälter?
Abdeckplanen, Aktenordner (Kunststoff), Asche (kalt), Bettfedern (lose), Binden, Blumenkästen, Blumentöpfe, Brillengläser, Compact Disc (CD´s), Disketten, Dispersionsfarbe (ausgehärtet), Durchschlagpapier, Einwegfeuerzeug, Einweggeschirr (benutzt), Etiketten, Fahrradreifen, Farbbänder, Farbreste (hart), Fensterglas, Filme, Filzstifte, Fotos, Frittierfett (fest), Gartenschlauch, Geschirr (Kunststoff, Porzellan/Keramik), Glasbruch, Glühlampen, Gummiartikel, Hygieneartikel, Kehricht, Keramik, Kerzenreste, Kleiderbügel, Kristallglas, Kunststoffeimer, Küchentücher, Lametta (bleifrei), Leder, Leim (ausgetrocknet), Lumpen, Nägel, Porzellan, Schuhe, Schulranzen, Spielzeug, Staubsaugerbeutel, Styropor (außer Verpackungen), Tapeten, Thermoskannen, Wegwerfwindeln, Wattestäbchen, Werkzeug, Wurstpelle, Wollreste, Zigarettenkippen

Nicht in den Restabfallbehälter gehören:
Verwertbare Abfälle, organische Abfälle, Wertstoffe (Glas, Pappe, Papier), Verpackungen, Schadstoffe, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen u. ä.

Was geschieht mit den Restabfällen?
Diese werden in der Müllverbrennungsanlage (MVA) Lauta thermisch behandelt. Die Rückstände werden teilweise verwertet bzw. deponiert.