Informationen zur Gelben Tonne

Gelbe Tonne - Foto: Niederschlesische Entsorgungsgesellschaft mbH

Bestellung der Gelben Tonnen
Im Entsorgungsgebiet ehemaliger Niederschlesischer Oberlausitzkreis wird ab 2020 mit der Gelben Tonne entsorgt. Ansprechpartner ist die Niederschlesische Entsorgungsgesellschaft mbH (E-Mail info@negw.de, Tel. 03576 212900).

Im Entsorgungsgebiet Görlitz-Löbau-Zittau erfolgt die Anmeldung direkt beim Entsorgungsunternehmen:
Fa. Veolia Umweltservice Ost GmbH & Co. KG
Betrieb Löbau
Weststraße 8a
02708 Löbau
Tel. 03585/4737- 0
Fax: 03585/473711

Hinweise
- Die entsorgten Verpackungen sollen restentleert, aber nicht gespült sein.
- Gefäße, wie Konservendosen und Plastebecher, nicht ineinander schachteln!
- Alu-Deckel ganz abreißen und nicht zusammenknüllen.
- Getränkekartons bitte zusammenfalten.
- Lassen Sie überflüssige Verpackungen in den Geschäften.
- Transportverpackungen von Elektrogroßgeräten werden vom Händler zurückgenommen.

Das gehört hinein!
Aluminiumschalen, beschichtete Kartons von Tiefkühlkost und Süßigkeiten, Beutel, Folien, Tragetaschen, Einwegfolien, Einweggeschirr und –besteck (Kunststoff), Eisverpackungen, Flaschenverschlüsse, Fleisch-, Obst-, Gemüsetabletts, Keksdosen (Weißblech), Joghurt-, Margarine- und Quarkbecher, Konserven- und Getränkedosen, Milch- und Saftkartons, Spül-, Wasch-, Körperpflegemittelflaschen, leere Spraydosen/Lackdosen, Styropor nur aus Verpackungen, Tierfutterdosen, Verpackungen von Kaffee, Kakao und Suppen

Das gehört nicht hinein!
Baumaterialien, Bioabfälle, Gefäße, Glas, Hygieneartikel, Haushaltskrepp, kompostierbare Abfälle, Kunststoffe, Papier, Pappe, Papiertaschentücher, Plaste wie Eimer, Spielzeug, Restabfälle, Schadstoffe (z.B. gefüllte Spraydosen), Styropor von Wand- und Deckenplatten, Tapetenreste, Textilien, Wachsschichten um Käse, Wattestäbchen, Werkzeugkästen, Windeln und Wursthäute

Rücknahmepflichten von Verpackungsabfällen
Die Verpackungsverordnung legt den Herstellern getreu dem Verursacherprinzip die Pflicht auf, auch nach der Verwendung der Verpackung Sorge für ihre Verwertung durch Rücknahmepflichten zu tragen. Diesen Rücknahmepflichten kommen die Hersteller nach, indem sie sich an einem dualen System im Sinne der Verpackungsverordnung beteiligen. Das Ziel der Verpackungsverordnung ist die Vermeidung und Reduzierung von Verpackungsabfällen sowie die Schonung der natürlichen Ressourcen.

Hersteller und Vertreiber sind für ihr Produkt von der Herstellung bis zur umweltgerechten Entsorgung verantwortlich. Die Einsammlung, Sortierung und Verwertung von Verpackungen wird von den Verpackungsherstellern und dem Handel finanziert. Die Entsorgung der Verpackung ist im Preis der Ware bereits einkalkuliert und wird somit durch den Kunden beim Einkauf bezahlt.

Kennzeichnungspflicht ist entfallen
Die 5. Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung verpflichtet Hersteller und Vertreiber von mit Ware befüllten Verkaufsverpackungen, sich an einem Dualen System zur Rücknahme dieser Verpackungen zu beteiligen. Damit ist die Kennzeichnungspflicht für alle Verkaufsverpackungen, die zum privaten Endverbraucher gelangen und bei einem dualen System lizenziert werden müssen, zum 01.01.2009 entfallen. Der Grüne Punkt oder andere Recyclingsymbole können auf der Verpackung weiterhin die Teilnahme an einem Dualen System anzeigen. Die Benutzung ist grundsätzlich freigestellt.