Entsorgung von Altbatterien
Die Entsorgung von Altbatterien ist im Batteriegesetz geregelt. Dieses gilt für alle Arten von Batterien unabhängig von Form, Größe, Masse, stofflicher Zusammensetzung oder Verwertung. Zudem gilt das Batteriegesetz für Batterien, welche in anderen Produkten eingebaut oder an anderen Produkten beigefügt sind.
Wohin gehören die Altbatterien?
In Batterien stecken wichtige Metalle. Diese werden als Rohstoffe wiedergewonnen. Zudem enthalten Batterien Schadstoffanteile, wie Quecksilber, Cadmium und Blei. Die verbrauchten Energiezellen gehören daher nicht in den Restabfallbehälter oder in den Gelben Sack/ die Gelbe Tonne. Die haushaltsüblichen Gerätebatterien und Akkus sind am Schadstoffmobil/ an den Schadstoffannahmestellen, an den Wertstoffhöfen oder einer Sammelstelle im Handel abzugeben. Die grünen Sammelboxen "BATT-Boxen" der Rücknahmesysteme finden Sie zur unentgeltlichen Rückgabe meist in Kassennähe von Tankstellen, Baumärkten, Supermärkten, Drogeriemärkten und Fachgeschäften.
Händler sind verpflichtet, Altbatterien nach Gebrach vom Verbraucher unentgeltlich an der Verkaufsstelle oder in unmittelbarer Nähe zurückzunehmen. Das gilt für Altbatterien, welche der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat. Die Hersteller sind verpflichtet, die von den Händlern zurückgenommenen Altbatterien unentgeltlich zurückzunehmen und zu verwerten. Die Batterien werden dann dem Gemeinsamen Rücknahmesystem oder anderen herstellereigenen Rücknahmesystemen zur Abholung bereitgestellt und entsprechend den Möglichkeiten verwertet oder beseitigt.
Haben Sie Fragen oder Anregungen?
Sie erreichen die Rücknahmesysteme
unter www.dieruecknahmesysteme.de
Ihre Fragen zur Entsorgung im Landkreis Görlitz
werden Ihnen unter 03588 261 716 beantwortet