Elektro- und Elektronikschrott
Das Elektro- und Elektronikgesetz berührt Hersteller, Händler, Entsorger und natürlich auch die Verbraucher. Die Hersteller werden einerseits zur Verwertung der Elektroaltgeräte und anderseits die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Annahme der Altgeräte verpflichtet. Altgeräte sind getrennt zu erfassen und gehören nicht in den Hausmüll. Elektro- und Elektronikgeräte erhalten eine ganze Reihe von schädlichen Stoffen. Schwermetalle können die Menschen und Umwelt belasten, soweit sie unkontrolliert in diese gelangen. Die Hersteller haben demnach Elektro- und Elektronik-Altgeräte an besonders eingerichteten Übergabestellen unentgeltlich abzuholen und einer dem Stand der Technik entsprechenden Entsorgung zuzuführen. Ohne Mitwirkung des Verbrauchers können Wiederverwendungs- und Entsorgungssysteme jedoch nicht funktionieren. Im Elektro- und Elektronikgerätegesetz wird deshalb auch der Verbraucher in die Pflicht genommen.
Wie werden Elektro- und Elektronikaltgeräte entsorgt?
Sperrmüll, Schrott, Elektro- und Elektronikschrott können zweimal jährlich zur gebührenfreien Entsorgung mittels Sperrmüllkarte angemeldet werden. Die Sperrmüllkarten befinden sich im Abfallkalender. Gewerbetreibende benötigen eine gültige Kundennummer entsprechend des Abfallgebührenbescheides. Mieter erfahren diese über den Vermieter. Die Doppelkarte ist in einem Briefumschlag an den zuständigen Entsorger zu senden. Es werden nur frankierte Karten bearbeitet. Den Entsorgungstermin erhalten Sie per Antwortkarte. Die Abholung erfolgt bis vier Wochen nach der Anmeldung.
Die ordnungsgemäß angemeldeten Elektro- und Elektronikgeräte sind am zugesandten Entsorgungstermin bis spätestens 06.00 Uhr oder am Vortag jedoch nicht vor 16.00 Uhr in nicht verkehrsbehindernder Weise vor dem Grundstück abzustellen, wo regulär die Abfallbehälter zur Leerung bereitgestellt werden.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Selbstanlieferung auf den Wertstoffhöfen. Bei der Selbstanlieferung von Elektro- und Elektronikgeräten ist die Abgabe der Sperrmüllkarte nicht erforderlich.
► Wertstoffhöfe im Landkreis Görlitz
Händler nehmen Elektro- und Elektronikaltgeräte in der Regel zurück.
Die Sammlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten obliegt ausschließlich den Herstellern, Vertreibern, öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern oder deren Beauftragten. Im Landkreis Görlitz ist die Niederschlesische Entsorgungsgesellschaft mbH und die Entsorgungsgesellschaft Görlitz-Löbau-Zittau mbH zur Sammlung und Beförderung von Elektroaltgeräten beauftragt.
Hier können Privathaushalte Ihre Elektro-Altgeräte kostenlos und ordnungsgemäß abgeben |
Wertstoffhof Görlitz Heilige-Grab-Straße 69, 02828 Görlitz |
Wertstoffhof Lawalde Streitfelder Straße 2, 02708 Lawalde |
Wertstoffhof Niesky Am langen Haag, 02906 Niesky |
Wertstoffhof Weißwasser/O.L. Muskauer Straße 136, 02943 Weißwasser/O.L. |
Wertstoffhof Zittau, Gewerbegebiet Pethau Hörnitzer Straße 15, 02763 Zittau |
diverse Hersteller, die Elektrogeräte produzieren |
diverse Vertreiber, wo Sie Elektrogeräte kaufen können |
Diese Entsorgungswege sind nicht erlaubt |
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Zum Elektro- und Elektronikschrott gehören:
Haushaltsgroßgeräte:
Kühlschränke, Waschmaschinen, Geschirrspüler
Haushaltskleingeräte:
Staubsauger, Bügeleisen, Toaster, Wasserkocher, elektrische Zahnbürsten
Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik:
Computer, Drucker, Kopiergeräte, Faxgeräte
Geräte der Unterhaltungselektronik:
Fernsehgeräte, Radiogeräte, Musikinstrumente
Beleuchtungskörper:
Leuchten, stabförmige Leuchtstofflampen
Leuchtstoffröhren wegen Bruchgefahr direkt am Schadstoffmobil oder Wertstoffhof abgeben.
Elektrische und elektronische Werkzeuge:
Bohrmaschinen, Sägen, Nähmaschinen, Rasenmäher
Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte:
elektrische Autorennbahn, Videospiele, Fahrradcomputer
Medizinische Geräte:
Rotlichtlampen, Massagegeräte, Blutdruckmessgeräte
Überwachungs- und Kontrollinstrumente:
Heizregler, Rauchmelder
Nicht zum Elektro- und Elektronikschrott gehören:
Abfälle, die gesondert erfasst werden:
Wertstoffe wie Glas, Papier, Pappe, Schadstoffe, Leichtverpackungen, Bio- und Gartenabfall, Glühbirnen, Lampen ohne elektronische Bauteile, einzelne Widerstände, Kondensatoren, Spulen, Druckerpatronen, Telefonkarten, Kreditkarten, Batterien, Akkus, CD´s und DVD´s