Amtsärztliche Gutachten

Zielgruppe

  • Bürgerinnen und Bürger des Landkreises, für welche eine amtsärztliche Begutachtung auf Grundlage einer entsprechenden Gesetzgebung behördlich angeordnet wurde

Angebot /Leistungsangebot

  • Dienstrechtliche Begutachtungen von Beamten z.B. hinsichtlich der Dienstfähigkeit oder bezüglich Rehabilitationsmaßnahmen
  • Einstellungsuntersuchungen gemäß der Verwaltungsvorschrift „Gutachten und Zeugnisse"
  • Gutachten im Auftrag von Gerichten oder Staatsanwaltschaften z.B. zur Haft- Verhandlungs- und Reisefähigkeit
  • Adoptionsgutachten
  • Amtsärztliche Zeugnisse und Stellungnahmen im Sozialhilfe- und Behindertenrecht
  • Amtsärztliche Stellungnahmen nach Asylbewerberleistungsgesetz

benötigte Unterlagen

  • Gutachtenauftrag, sofern er im Gesundheitsamt noch nicht vorliegt
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Schwerbehindertenausweis
  • Betreuerausweis, falls eine gerichtlich angeordnete Betreuung besteht
  • Auflistung aller Hilfs- und Heilmittel
  • Auflistung aller Medikamente
  • alle verfügbaren ärztlichen Unterlagen wie Behandlungsberichte, Krankenhausentlassungsberichte, Laborbefunde und sonstige Untersuchungsergebnisse

Gebühren

  • Amtsärztliche Begutachtungen sind zum Teil gebührenpflichtig – die Kostenerhebung richtet sich nach dem Gebührenverzeichnis des Gesundheitsamtes auf Grundlage des aktuell gültigen Sächsischen Kostenverzeichnisses
  • Detailfragen zur Kostentragung werden individuell vor der Begutachtung geklärt

Hinweise

  • sollten Sie von einer Behörde zur Beibringung eines Amtsärztlichen Gutachtens oder Zeugnisses aufgefordert werden, wenden Sie sich zur Abklärung und Terminabsprache an das Gesundheitsamt
  • wird ein Gutachtenauftrag direkt an das Gesundheitsamt zugestellt, so werden Sie von uns über den Auftrag informiert und es wird Ihnen ein Termin vorgeschlagen
  • Begutachtungen erfolgen im Gesundheitsamt an seinen Standorten in Görlitz, Niesky, Löbau und Zittau
  • bei entsprechender Notwendigkeit bzw. Fragestellung – dies betrifft vorrangig Begutachtungen im Sozialhilfe- und Behindertenrecht – kann die Begutachtung aufsuchend in der Wohnumgebung erfolgen