Amtsärztliche Gutachten
Zielgruppe
- Bürgerinnen und Bürger des Landkreises, für welche eine amtsärztliche Begutachtung auf Grundlage einer entsprechenden Gesetzgebung behördlich angeordnet wurde
Angebot /Leistungsangebot
- Dienstrechtliche Begutachtungen von Beamten z.B. hinsichtlich der Dienstfähigkeit oder bezüglich Rehabilitationsmaßnahmen
- Einstellungsuntersuchungen gemäß der Verwaltungsvorschrift „Gutachten und Zeugnisse"
- Gutachten im Auftrag von Gerichten oder Staatsanwaltschaften z.B. zur Haft- Verhandlungs- und Reisefähigkeit
- Adoptionsgutachten
- Amtsärztliche Zeugnisse und Stellungnahmen im Sozialhilfe- und Behindertenrecht
- Amtsärztliche Stellungnahmen nach Asylbewerberleistungsgesetz
benötigte Unterlagen
- Gutachtenauftrag, sofern er im Gesundheitsamt noch nicht vorliegt
- Personalausweis oder Reisepass
- Schwerbehindertenausweis
- Betreuerausweis, falls eine gerichtlich angeordnete Betreuung besteht
- Auflistung aller Hilfs- und Heilmittel
- Auflistung aller Medikamente
- alle verfügbaren ärztlichen Unterlagen wie Behandlungsberichte, Krankenhausentlassungsberichte, Laborbefunde und sonstige Untersuchungsergebnisse
Gebühren
- Amtsärztliche Begutachtungen sind zum Teil gebührenpflichtig – die Kostenerhebung richtet sich nach dem Gebührenverzeichnis des Gesundheitsamtes auf Grundlage des aktuell gültigen Sächsischen Kostenverzeichnisses
- Detailfragen zur Kostentragung werden individuell vor der Begutachtung geklärt
Hinweise
- sollten Sie von einer Behörde zur Beibringung eines Amtsärztlichen Gutachtens oder Zeugnisses aufgefordert werden, wenden Sie sich zur Abklärung und Terminabsprache an das Gesundheitsamt
- wird ein Gutachtenauftrag direkt an das Gesundheitsamt zugestellt, so werden Sie von uns über den Auftrag informiert und es wird Ihnen ein Termin vorgeschlagen
- Begutachtungen erfolgen im Gesundheitsamt an seinen Standorten in Görlitz, Niesky, Löbau und Zittau
- bei entsprechender Notwendigkeit bzw. Fragestellung – dies betrifft vorrangig Begutachtungen im Sozialhilfe- und Behindertenrecht – kann die Begutachtung aufsuchend in der Wohnumgebung erfolgen