Wiederaufforstungsfrist verlängern
Hier kommen Sie zum Online-Antrag auf Frist zur Wiederaufforstung verlängern im AM24 Sachsen.
Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung, kahlgeschlagene oder stark verlichtete Fläche innerhalb von drei Jahren wieder aufzuforsten. Stehen der Einhaltung dieser Frist unzumutbare Gründe entgegen, können Sie im Ausnahmefall eine Verlängerung beantragen.