Waldumwandlung (Rodung) beantragen

Hier kommen Sie zum Online-Antrag für Waldumwandlung (Rodung) im AM24 Sachsen. 

Wenn Sie Waldflächen für andere Zwecke nutzen wollen, dann brauchen Sie die Genehmigung zur Umwandlung von Wald der zuständigen Forstbehörde. Sie benötigen diese Genehmigung ebenso, wenn Sie die Waldfläche vorrangig für nichtforstliche Zwecke mitnutzen oder den Wald nur vorübergehend für andere Zwecke umwandeln möchten.

Sie müssen im Antrag das geplante Vorhaben genau beschreiben und dessen Standortgebundenheit begründen. Im Genehmigungsverfahren werden Ihre Interessen mit den Belangen der Allgemeinheit gegen- und untereinander abgewogen.

Die zuständige Behörde genehmigt die Waldumwandlung nicht, wenn sie mit den Zielen der forstwirtschaftlichen Rahmenplanung unvereinbar ist oder die Erhaltung des Waldes vorwiegend im öffentlichem Interesse liegt.