Anordnung des Beschleunigten Zusammenlegungsverfahrens

Anordnung des Beschleunigten Zusammenlegungsverfahrens „Kodersdorf-Wiesa“ gemäß § 91 FlurbG

Der Landkreis Görlitz hat als zuständige Obere Flurbereinigungsbehörde das Beschleunigte Zusammenlegungsverfahren am 08.06.2023 angeordnet. 

Ein Abdruck des entscheidenden Teils des Zusammenlegungsbeschlusses einschließlich der Hinweise zum Zusammenlegungsbeschluss wird in der Gemeinde Kodersdorf (Flurbereinigungsgemeinde) und den angrenzenden Gemeinden öffentlich bekannt gemacht.

Eine Ausfertigung des Beschlusses mit den Hinweisen und der Begründung zum Zusammenlegungsbeschluss und eine Gebietskarte im Maßstab 1:2500 sind nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung zwei Wochen lang in der Gemeinde Kodersdorf während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt.

Im Sinne des § 27 a Verwaltungsverfahrensgesetz (in der gültigen Fassung) in Verbindung mit dem Gesetz zur Regelung des Verwaltungsverfahrens - und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (in der gültigen Fassung) erfolgt die zusätzliche Veröffentlichung auf der Homepage des Landkreises Görlitz an dieser Stelle.

Die Internetseite wurde in den o. g. öffentlichen Bekanntmachungen angegeben.

Der Zusammenlegungsbeschluss und die Gebietskarte stehen hier zum Herunterladen bereit!



















Ansprechpartner:

Herr Thomas Kipke (Sachgebietsleiter)