Textilabfälle gehören weiterhin in den Restmüll

Textilabfälle gehören weiterhin in den Restmüll

Seit Anfang 2025 gibt es eine neue Regelung zur getrennten Sammlung von Alttextilien. Viele Menschen sind unsicher, was das für die Entsorgung von Altkleidern bedeutet.

Was bedeutet die neue Regelung?

Die neue Vorschrift besagt, dass Städte und Gemeinden ein System zur getrennten Erfassung von Alttextilien bereitstellen müssen. Allerdings gibt es keine festen Vorgaben zur Umsetzung. In Deutschland gibt es bereits ein gut funktionierendes Sammelsystem mit gemeinnützigen Organisationen und gewerblichen Sammlern. Besonders im Landkreis Görlitz stehen ausreichend Annahmestellen für Altkleider zur Verfügung.

Was ändert sich für die Bürgerinnen und Bürger?

Nichts. Die bisherigen Entsorgungsmöglichkeiten bleiben bestehen:

• Gut erhaltene, tragbare Kleidung kann weiterhin in haushaltsüblichen Mengen in die Altkleidercontainer gegeben werden.

• Kaputte, verschmutzte oder nasse Textilien gehören nicht in die Altkleidercontainer! Diese beeinträchtigen die Qualität der Sammlung und müssen weiterhin über den Restmüll entsorgt werden.

Für größere Mengen Alttextilien gibt es kostenpflichtige Abgabemöglichkeiten an den fünf kommunalen Wertstoffhöfen oder über den kommunalen Restabfallsack, der neben den Restmüllbehälter gestellt werden kann. Auch gewerbliche und private Entsorger bieten entsprechende Lösungen an.

Die Pflicht zur Getrenntsammlung bedeutet nicht, dass unbrauchbare Textilien nicht mehr in den Restmüll dürfen. Wer Altkleider richtig entsorgt, hilft dabei, die bestehende Sammlung effektiv zu erhalten.

Kontakt:
Landratsamt Görlitz, Regiebetrieb Abfallwirtschaft, Muskauer Straße 51, 02906 Niesky

Tel.: 03588 261-716
Fax: 03588 261-750
E-Mail: info@aw-goerlitz.de
www.kreis-goerlitz.de