Aufruf Förderung: „Teilhabe – Maßnahmen für inklusive Projekte“
Antragsfrist:
Die Antragsfrist zur Einreichung von Anträgen für die Förderung von Maßnahmen für inklusive Projekte läuft vom 01.04.2025 bis 09.05.2025.
Die Auswahl der geförderten Projekte findet in der Reihenfolge des Antragseingangs statt, sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Eine rechtzeitige Antragstellung wird daher empfohlen.
Anträge für Projekte in 2025, die aufgrund von fehlendem Budget nicht gefördert wurden, werden als Nachrücker behandelt. Diese können nur berücksichtigt werden, insofern es in 2025 unterjährig Restmittel gibt. Restmittel entstehen, wenn geplante Projekte nicht oder nicht im vollen Umfang stattfinden können.
Förderprogramm:
Der Landkreis Görlitz fördert gemäß § 5 Nr. 3 und 4 der Sächsischen Kommunalpauschalenverordnung Projekte für mehr Inklusion:

- zur Stärkung der politischen und gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
- zur Verbesserung des inklusiven Gemeinwesens.
Dabei werden Maßnahmen besonders berücksichtigt,
- die Menschen mit Behinderungen betreffen, die mehrfach benachteiligt sind.
Beispiele: Projekte für Frauen mit Behinderungen oder Menschen mit Behinderungen mit Migrationsbiografie
- die politische Mitbestimmung und Teilhabe an der politischen Meinungsäußerung von Menschen mit Behinderungen fördern.
Beispiele: Empowerment-Workshops, Ausleihe mobile Rampen
- die Angebote oder Zugänge zu einem Bereich, der bisher für Menschen mit Behinderungen nur schwer oder gar nicht zugänglich war, schaffen.
Beispiele: Gestaltung von inklusiven Veranstaltungen, wie Schulungen in leichter Sprache oder mit dem Einsatz von Gebärdendolmetschern, Ausleihgebühren für mobile Toilettencontainer, spezielle Akustik für Hörbehinderte, Ermöglichung von Beratungsangeboten, barrierefreie Gestaltung einer Informationsbroschüre, Flyer in leichter Sprache, Kochbuch in leichter Sprache, Videos in Gebärdensprache, gezielte Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung
Wichtig: Die zu fördernden Maßnahmen müssen den Vorgaben des § 10 des Sächsischen Inklusionsgesetzes, insbesondere in Bezug auf die Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben sowie die Schaffung von Barrierefreiheit und Chancengleichheit, entsprechen.
Was ist zu tun?
- Registrieren
Über das Förderportal des Landkreises Görlitz können Sie sich selbst registrieren. Dazu brauchen Sie Ihre E-Mail-Adresse und ein selbstgewähltes Passwort.
Zugang zum Förderportal des Landkreises Görlitz
- Registrierung bestätigen
Sie erhalten einen Registrierungslink mit Zugangsdaten und ergänzen Ihre Kontaktdaten.
Antrag stellen
Alle Angaben zum Fördervorhaben angeben und digital einreichen.
weitere Informationen rund um die Nutzung des Förderportals finden Sie hier
Finanzierung:
Antragsberechtigt: | gemeinnützige Vereine und Verbände, sowie Kirchen und Religionsgemeinschaften, freie Träger, Gruppen, Initiativen, Privatpersonen und Kommunen |
Zuwendungsart: | Projektförderung |
Fördersatz: | bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben |
Finanzierungsart: | Festbetragsfinanzierung |
Maximale Zuwendung: | 7.000,00 EUR |
Mindestzuschuss: | 500,00 EUR |
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuwendungen besteht nicht.
Was kann gefördert werden?
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Kosten für Druck- und Öffentlichkeitsarbeit
- Reise- und Fahrtkosten gem. Sächs. Reisekostengesetz
- Honorarkosten
- Kosten für Dolmetscher
- Kosten für Lizenzen und Bildrechte
- sonstige projektbezogene Ausgaben zur Durchführung von Veranstaltungen
- Miete von mobilen Rampen, mobilen Hörschleifen, mobilen barrierefreien Sanitäranlagen, etc.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Baumaßnahmen, der Erwerb von unbeweglichen Sachen und der Erwerb von Fahrzeugen.
Einzureichende Unterlagen:
Antrag auf Förderung:
- Projektbeschreibung:
- Gehen Sie dabei besonders auf die folgenden Fragen ein:
- Was ist Gegenstand der Förderung (Bestandteile)?
- An wen richtet sich das Vorhaben?
- Wie viele Personen sind an dem Projekt beteiligt und wie viele Personen sollen erreicht werden? Gibt es einen Träger, der das Vorhaben unterstützt?
- Welche Wirkung soll mit dem Vorhaben erzielt werden?
- Wie sind Menschen mit Behinderung in das Vorhaben integriert?
- Welcher konkrete Zeitplan ist für die Umsetzung des Projektes vorgesehen?
- Wie wird die Barrierefreiheit während der Organisation und der Umsetzung des Vorhabens berücksichtigt? (Zugänglichkeit, genutztes Material, Kommunikation, usw.)
- Gehen Sie dabei besonders auf die folgenden Fragen ein:
- Kostenzusammenstellung / Kostenangebote
- Ggf. Auszug Vereins-/Handelsregister
Auszahlung:
Verwendungsnachweis:
- Formular Verwendungsnachweis
- Belegliste
- Weitere Unterlagen laut Zuwendungsbescheid
Hinweise zur Förderung:
Vorzeitiger Maßnahmebeginn
Bitte beantragen Sie über das Antragsportal den vorzeitigen Maßnahmebeginn, wenn mit dem Vorhaben zwischen dem 01.01. des jeweiligen Förderjahres und dem Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden soll. Es gilt zu beachten, dass bei Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns kein Rechtsanspruch auf die Projektförderung entsteht. Das Risiko, keine Förderung zu erhalten, liegt beim Antragsteller.
Vorsteuerabzugsberechtigung:
Wenn der Antragsteller für dieses Vorhaben zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, sind die Kosten ohne Umsatzsteuer (netto) im Finanzierungsplan anzugeben.
Ausgaben:
Die Ausgaben werden als Gesamtkosten (Sachkosten) im Förderportal beantragt. Sie sind mit der Kostenzusammenstellung und Kostenangeboten zu untersetzen.
Die Kosten müssen dem Vorhaben und der Zielgruppe angemessen und wirtschaftlich sein.
Auszahlung
Sie beantragen die Auszahlung mit dem Formular „Auszahlungsantrag“. Sie können diesen entweder über das Postfach des Förderportals zu Ihrem Antrag hochladen oder uns per Mail an lieblingsplaetze@kreis.gr zusenden. Sollte der Finanzierungsplan im Laufe der Durchführungsphase angepasst werden müssen und dadurch unverbrauchte Mittel entstehen, ist dies der Bewilligungsbehörde umgehend anzuzeigen. Die freigewordenen Mittel können dann für Nachrückerprojekte eingesetzt werden.
Verwendungsnachweis:
Der Verwendungsnachweis bestehend aus dem Sachbericht, der Belegliste und mind. 2 Fotos der Maßnahme ist 6 Wochen nach Ende der Maßnahme, spätestens bis 12.12. des Förderjahres einzureichen.
Weitere Informationen:
- Datenschutzhinweise Landratsamt Görlitz
- Sächsische Kommunalpauschalenverordnung (SächsKomPauschVO)
- Fachempfehlung gemäß § 7 SächsKomPauschVO für den Bereich der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ab Seite 9
- Datenschutz-Informationsblatt SAB
Fragen?
Fragen zum Verfahren beantwortet Ihnen gern Frau Storch unter der Telefonnummer: 03581 663 3337 bzw. per Mail unter lieblingsplaetze@kreis-gr.de .
Fragen zur barrierefreien Ausgestaltung der Maßnahme richten Sie bitte an die Inklusionsbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Frau Mirle. Sie ist telefonisch unter der 03581 663 9008 oder per Mail unter elvira.mirle@kreis-gr.de zu erreichen.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.