Info zur Einbürgerung
Wenn Sie als Ausländer Ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben oder als Kind ausländischer Eltern in Deutschland geboren sind, denken Sie vielleicht daran, die deutsche Staatsangehörigkeit anzunehmen und damit auch aktiv am politischen Leben teilzuhaben. Mit der Einbürgerung werden Sie deutscher Staatsangehöriger und erhalten alle Rechte und Pflichten der Staatsbürgerinnen und Staatsbürger unseres Landes.
Sie können sich wählen lassen und selbst wählen, haben das Recht auf freie und uneingeschränkte Berufswahl, erhalten diplomatischen Schutz im Ausland und gleichzeitig gelten für Sie aber auch die Pflichten als Staatsbürger zum Beispiel der Steuer- und Abgabepflicht oder zu öffentlichen Ehrenämtern.
Hinweise zum Onlineantrag
- Quick-Check: Ob Sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen, können Sie im Quick-Check unseres Onlinediensts prüfen. Die Durchführung des Quick-Checks ist kostenlos. Das Ergebnis dient nur zur Orientierung und hat keine rechtliche Aussagekraft. Ein positives Ergebnis im Quick-Check garantiert nicht eine erfolgreiche Einbürgerung. Nach Durchführung des Quick-Checks können Sie den Antrag direkt online stellen.
- Authentifizierung: Um einen Antrag stellen zu können, müssen Sie sich mit der BundID authentifizieren. Dies kann zum Beispiel via eID oder durch Eingabe von Nutzername und Passwort geschehen. Haben Sie noch kein Nutzerkonto, müssen Sie sich registrieren.
Hinweis: Mit der BundID können sich Bürger für digitale Leistungen der öffentlichen Verwaltung identifizieren und Ihre Echtheit bezeugen. Verfügen Sie über ein BundID-Konto, haben Sie die Möglichkeit Online-Anträge bei Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen zu stellen. Die BundID beinhaltet zugleich ein Postfach, das eine sichere Kommunikation zwischen öffentlicher Verwaltung und Bürgern ermöglicht. Weitere Informationen und die Registrierung finden Sie unter folgenden Link https://id.bund.de. - Bezahlen: Um den Antrag abschließen zu können, müssen Sie einen Vorschuss zur Bearbeitungsgebühr online bezahlen. Zugelassene Zahlarten sind ausschließlich Kreditkarte sowie PayPal.
- Dateianhänge: Im Onlineantrag ist der Upload von Nachweisen in den Dateiformaten PDF, JPG oder PNG möglich. Die maximal zulässige Dateigröße entspricht jeweils 3 MB. Insgesamt können bis zu 35 MB hochgeladen werden.
Ablauf der Onlinebeantragung
- Quick-Check durchführen: Ob Sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen, können Sie im Quick-Check unseres Onlinedienstes prüfen. Erfüllen Sie alle Voraussetzungen, können Sie den Antrag direkt online stellen. Sollten Sie nicht alle Voraussetzungen erfüllen, empfehlen wir Ihnen, vor der Antragstellung Rücksprache mit unserer Einbürgerungsbehörde zu halten.
- Dokumente zur Kenntnis nehmen
- Die Sitzungsdauer des Onlineantrags beträgt maximal 3 Stunden und darf nicht unterbrochen werden, da bei einem Abbruch bereits eingegebene Daten verloren gehen. Bereiten Sie daher im Vorfeld alle zwingend erforderlichen Nachweise für den Upload vor:
Dokument Für Personen ab 18 Jahren Für Personen zwischen 16 und 17 Jahren (im Haushalt der Eltern) Für Personen vor Vollendung des 16. Lebensjahres Ausweisdokument Reisepass, Passersatz, Personalausweis Aufenthaltstitel sofern vorhanden Geburtsurkunde ja, international oder mit deutscher Übersetzung Nachweis zu weiteren Staatsangehörigkeiten z. B. Reisepass, Personalausweis Lebenslauf Mit persönlichem und beruflichem Werdegang Mit persönlichem Werdegang - Nachweis der Sprachkenntnisse Mindestens Niveaustufe B1 (GER) oder durch Schul-, Ausbildungs- bzw. Studienzeugnisse Nachweis der Schulzeugnisse (Hauptschulabschluss oder letzte 4 Zeugnisse) Nachweis der Spracheinschätzung vom Kindergarten oder Schulzeugnisse (Hauptschulabschluss oder letzte 4 Zeugnisse) Nachweis über den Einbürgerungstest Oder Schul-, Ausbildungs- bzw. Studienzeugnisse Schul-, Ausbildungs- bzw. Studienzeugnisse - Nachweise zur Lebensunterhaltssicherung (bei Selbständigen werden entsprechende Unterlagen nachgefordert) Arbeitsvertrag, 3 letzte Lohn-/Gehaltsabrechnungen, 2 Einkommenssteuerbescheide Nachweise zum Einkommen der Eltern - Meldebescheinigung Nicht älter als 3 Monate Mietvertrag/ Wohneigentumsnachweis Mietvertrag mit 3 Zahlungsnachweisen oder Nachweis über Wohneigentum Mietvertrag mit 3 Zahlungsnachweisen oder Nachweis über Wohneigentum - Krankenversicherungsnachweis Mitgliedsbescheinigung (Kopie der Krankenkassenkarte reicht nicht aus) Lichtbild Ja Nachweis der Altersvorsorge Rentenversicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung, zu beantragen unter: www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ - - Angaben zu den Eltern/Bevollmächtigten - Ja Ja
Für eine problemlose Antragstellung empfehlen wir Ihnen, die oben aufgeführten Dokumente bereits vor dem Starten des Onlinedienstes in einem separaten Ordner auf Ihrem PC zu speichern. Verwenden Sie dafür die Dateiformate PDF, JPG oder PNG. Nach der Antragstellung haben Sie außerdem die Möglichkeit, den Antrag als Gesamtübersicht für Ihre Unterlagen zu speichern. So erhalten Sie einen Nachweis über die von Ihnen gemachten Angaben und die eingereichten Dokumente.
- Starten Sie den Onlinedienst, füllen Sie den Antrag aus, bezahlen Sie die Bearbeitungsgebühr und schließen Sie den Antrag ab.
- Nach erfolgreicher Bezahlung wird Ihr Antrag, einschließlich aller hochgeladenen Nachweise, an den zuständigen Fachbereich übermittelt. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
- Sobald Ihr Antrag bei uns eingegangen ist, wird er geprüft. Ihnen wird ein Termin zur Vorlage der Originaldokumente sowie zur Abgabe der Loyalitätserklärung und des Bekenntnisses zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung mitgeteilt. Diese Mitteilung kann aufgrund der Vielzahl an Anträgen mehrere Wochen in Anspruch nehmen, da eine sofortige Bearbeitung nicht möglich ist.
- Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer für Ihren Antrag in der Regel mehrere Monate beträgt und eine sofortige Entscheidung nicht getroffen werden kann.
Kosten
- 255,00 Euro pro Person (Vorschussgebühr bei Antragstellung: 85,00 €, der Restbetrag wird bei Abschluss des Verfahrens erhoben)
- 51,00 Euro pro minderjähriges Kind ohne eigene Einkünfte (die vollständige Gebühr wird bei Antragstellung erhoben)
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Ansprechpartner
Landratsamt Görlitz
Ordnungsamt
Staatsangehörigkeitsrecht
Otto-Müller-Straße 7
02826 Görlitz
E-Mail: staatsangehoerigkeitsrecht@kreis-gr.de
Telefon: Nummer vom Bürgerservice 03581/663-0