Allgemeine Infos zum vorbeugenden Brandschutz
Brandverhütungsschauen
Wir unterstützen die Gemeinden in der Durchführung von Brandverhütungsschauen gemäß § 22 Abs. 2 Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG). Hierfür stellt der Landkreis, auf Wunsch der Gemeinden, sein geeignetes Personal zur Verfügung.
Stellungnahmen zu Belangen des Brandschutzes in Planungs- und Genehmigungsverfahren
Wir unterstützen die Gemeinden bei der Erstellung von Stellungnahmen zu Belangen des Brandschutzes gemäß § 22 Abs. 2 SächsBRKG. Hierfür stellt der Landkreis, auf Wunsch der Gemeinden, sein geeignetes Personal zur Verfügung.
Feuerwehrschließungen
Wir organisieren die Freigabe von Feuerwehrschließungen der verschiedenen Kategorien im Zuständigkeitsbereich.
Technische Anschlussbedingungen für Aufschaltung von Brandmeldeanlagen auf die IRLS
Die vorliegenden Anschlussbedingungen nennen die Voraussetzungen, unter denen eine BMA in der Integrierten Regionalleitstelle aufgeschaltet oder abgeschaltet werden kann und regeln die Verfahrensweise und die Alarmorganisation. Sie ergänzen insofern die Mindestanforderungen nach DIN 14675 für die Planung, Errichtung, Erweiterung, Änderung, den Betrieb und Instandhaltung von BMA, insbesondere im organisatorischen Bereich.
Erstellungshinweise Feuerwehrpläne
Zur Vereinheitlichung der Feuerwehrpläne im Landkreis Görlitz haben wir die beigefügten Erstellungshinweise verfasst.
Diese sind als Konkretisierung zur DIN 14095 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“ zu verstehen und sollen Firmen bei der Erstellung oder Aktualisierung dieser Pläne helfen.