Allgemeine Hinweise zur Nutzung von Abfallbehältern und Abfalltrennung
Hinweise zur Nutzung von Abfallbehältern
Schaden oder Verlust des Abfallbehälters
Wenden Sie sich bitte an den Regiebetrieb Abfallwirtschaft, wenn der Abfallbehälter Mängel, wie z.B. Risse oder einen kaputten Deckel aufweist oder Ihr Abfallbehälter unauffindbar ist. Der beauftragte Entsorger stellt Ihnen in Kürze einen Ersatzbehälter bereit. Abfallgefäße sind nicht anzubohren, um Ketten oder andere Verschlussmöglichkeiten anzubringen.
Es ist möglich, dass Abfallbehälter während des Kippvorganges mit ins Fahrzeug gefallen sind oder es kam zu Verwechslungen auf den Sammelplätzen. Bei Verschwinden von Abfallbehältern wenden Sie sich umgehend an den entsprechenden Sachbearbeiter in der Gebührenveranlagung. Der Chip des Behälters wird daraufhin gesperrt. Es wird zunächst ein neuer Behälter gestellt. Kippungen auf anderen Abfuhrstellen werden durch den Chip nachvollzogen. Stellt sich heraus, dass der Behälter bewusst entwendet wurde, sollte der Nutzer zudem eine Verlustanzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle abgeben.
Wohin mit dem Abfallbehälter beim Umzug?
Die Abfallbehälter sind dem Grundstück zugeordnet und verbleiben deshalb bei einem Eigentümer- oder Mieterwechsel am derzeitigen Standort. Nicht mehr benötigte Behälter sind vom Eigentümer abzumelden.
Brennender Abfallbehälter
Bitte geben Sie keine heiße Asche oder glühende Abfälle in den Restabfallbehälter. Nach einem Brandfall setzen Sie sich bitte unverzüglich mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter in der Gebührenveranlagung in Verbindung. Zur Klärung des Sachverhaltes erhalten Sie ein Schadensprotokoll, welches an die Abfallwirtschaft zurückzusenden ist. Resultiert der Schaden aus einer unsachgemäßen Benutzung durch Sie, werden Ihnen die Kosten für einen neuen Behälter in Rechnung gestellt. Bei Fremdverschulden tätigen Sie eine Anzeige bei der Polizei.
Eiszeit im Abfallbehälter
Abfälle dürfen nicht eingestampft oder eingeschlämmt werden. Abfallbehälter mit festgefrorenem Inhalt werden nicht entleert. Feuchte Abfälle sollten in Zeitungspapier eingewickelt werden. Den Inhalt bei Bedarf vor der Entleerung lockern. Bei Abfallbehältern, die nicht oder nur teilweise geleert werden, besteht kein Anspruch auf eine Extratour bzw. Nachentsorgung. Abfallgefäße sind bei Nichtbefahrbarkeit von Straßen oder Straßenzügen aufgrund von Witterungsbedingungen oder Baustellen vorübergehend am Entsorgungstag an der nächstgelegenen, mit dem Abfallsammelfahrzeug befahrbaren Straße oder zu einem Sammelplatz zu bringen.
Beanstandungszettel am Abfallbehälter
Auf dem Beanstandungszettel ist der Grund der Nichtleerung beschrieben. Bei einem defekten Chip oder einem gesperrten Behälter wenden Sie sich bitte an den Regiebetrieb Abfallwirtschaft. Die Abfuhr erfolgt am nächsten Entsorgungstermin. Falsch befüllte Tonnen oder Säcke werden durch den Entsorger nicht abgefahren. Tonnen und Säcke werden durch einen roten Aufkleber kenntlich gemacht. Der Grundstückseigentümer (Überlassungspflichtiger) kann nun eine Nachsortierung vornehmen oder die Entsorgung als kostenpflichtigen Restabfall veranlassen.
Wo werden welche Abfälle entsorgt?
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► Informationen zur Eigenkompostierung
► Informationen zur Restabfallentsorgung
► Informationen zur Sperrmüllentsorgung
► Informationen zur Entsorgung von Elektroaltgeräten/ Elektronikschrott
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