Keine Bohrungen an Abfallbehältern vornehmen

Der Regiebetrieb Abfallwirtschaft informiert aus gegebenem Anlass, dass Abfallbehälter durch das Anbringen von Verschlusssicherungen, wie Ketten und Schlössern, beschädigt werden können. Insbesondere kann beim unsachgemäßen Bohren der angebrachte Chip defekt werden, sodass der Abfallbehälter damit unbrauchbar wird. Am Leerungstag nicht entfernte Ketten und Schösser können beim Kippvorgang dazu führen, dass der Abfallbehälter nicht ordnungsgemäß entleert wird. Eine zusätzliche Verschlusssicherung der Abfallbehälter ist in der Regel nicht notwendig. Sollte die Anbringung am Abfallbehälter dennoch dringend erforderlich sein, werden die Eigentümer/Verwalter gebeten, sich über eine ordnungsgemäße Sicherung beim zuständigen Entsorgungsunternehmen zu informieren.
Entsorgungsgebiet Altkreis Löbau-Zittau, Stadt Görlitz
Entsorgungsgesellschaft Görlitz-Löbau-Zittau mbH
Tel. 03585 41690
Entsorgungsgebiet ehem. Niederschlesischer Oberlausitzkreis
Niederschlesische Entsorgungsgesellschaft mbH
Tel. 03576 212900
Der Regiebetrieb Abfallwirtschaft weist zudem darauf hin, dass Anschlusspflichtige bei nicht ordnungsgemäßer Benutzung der Abfallbehälter und eigenmächtigen Beschädigungen haften (§ 16 Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Görlitz).
Kontakt
Regiebetrieb Abfallwirtschaft
Muskauer Straße 51, 02906 Niesky
03588 261-716
info@aw-goerlitz.de