Sonderaufruf Breitbandförderung in Gewerbegebieten
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat im Rahmen des Breitbandförderprogramms des Bundes einen Sonderaufruf für Gewerbegebiete sowie einen 2. Aufruf für Beratungsleistungen veröffentlicht.
Der Sonderaufruf für Gewerbegebiete ist mit einem Fördervolumen von 350 Mio. Euro dotiert. Förderfähig sind ausschließlich „weiße NGA-Flecken“ in Gewerbe- und Industriegebieten sowie Häfen. Im Rahmen des geförderten Projektes muss eine Geschwindigkeit von mindestens 1 GBit/s symmetrisch gewährleistet werden.
Pro Vorhaben werden maximal eine Million Euro aus dem Förderprogramm ausgereicht (die Bagatellgrenze liegt bei 10.000 Euro). Dabei gelten die bekannten Fördersätze des Breitbandförderprogramms des Bundes.
Der Sonderaufruf für Gewerbegebiete ist mit einem Fördervolumen von 350 Mio. Euro dotiert. Förderfähig sind ausschließlich „weiße NGA-Flecken“ in Gewerbe- und Industriegebieten sowie Häfen. Im Rahmen des geförderten Projektes muss eine Geschwindigkeit von mindestens 1 GBit/s symmetrisch gewährleistet werden.
Pro Vorhaben werden maximal eine Million Euro aus dem Förderprogramm ausgereicht (die Bagatellgrenze liegt bei 10.000 Euro). Dabei gelten die bekannten Fördersätze des Breitbandförderprogramms des Bundes.