Hochgeschwindigkeitsinternet für ländlichen Raum
Das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft ermöglicht ab sofort die Förderung von Hochgeschwindigkeitsinternet im ländlichen Raum. Finanzielle Unterstützung für die Verlegung von Leerrohren für die Erschließung mit Breitbandtechnologie können nun auch Kommunen beantragen, in denen die Übertragungsgeschwindigkeiten beim Herunterladen aus dem Internet bisher zwischen zwei und unter 25 Megabit pro Sekunde liegen.
Diese Leerrohre ermöglichen die Versorgung der Bevölkerung mit hochleistungsfähigem Internet ab 25 Megabit pro Sekunde, zum Beispiel über Glasfasertechnologie. Bisher war die Förderung von Leerrohren nur in Gebieten möglich, in denen weniger als zwei Megabit pro Sekunde beim Nutzer verfügbar waren. Die entsprechenden Verfahrensbestimmungen zur Richtlinie Integrierte ländliche Entwicklung (RL ILE/2007) wurden aktualisiert. Die Fördersätze liegen bei über 80 Prozent der Gesamtkosten.
"Das ist ein gutes Angebot für Kommunen im ländlichen Raum, die den Ausbau zum Hochgeschwindigkeitsinternet dringend nötig haben", sagt Staatsminister Frank Kupfer. "Bei den Fördervoraussetzungen gibt es noch weitere Vereinfachungen für die Kommunen." Für eine Förderung der Schaffung oder Ergänzung von Leerrohrnetzen muss die Kommune nicht mehr Eigentümerin des Netzes sein. Jetzt besteht die Möglichkeit, dass die antragstellende Kommune lediglich die Tiefbaumaßnahmen unterstützt und das Netz im Eigentum des Telekommunikationsanbieters bleibt. Voraussetzung für die Förderung ist unter anderem der konkrete Nachweis eines gewerblichen Bedarfs.
"Wir wissen, dass angesichts begrenzter Mittel im ländlichen Raum kein flächendeckender Ausbau mit Hochgeschwindigkeitsinternet möglich ist", sagt der Minister. "Trotzdem gilt es Zeichen zu setzen, dass schnelle Breitbandverbindungen nicht nur den Städten vorbehalten sind."
Weitere Informationen zur Breitbandförderung in Sachsen gibt es im Internet unter www.breitbandberatungsstelle-sachsen.de/breitband, Informationen zum Förderverfahren gibt es unter www.smul.sachsen.de/foerderung/85.htm.
Rückfragen an Pressesprecher Frank Meyer: mailto:presse@smul.sachsen.de