Aktueller Stand (01/2017) - Breitbandausbau

Als eine Voraussetzung für die Förderung durch den Bund war es erforderlich, eine Studie zur Vorbereitung und Durchführung des Breitbandausbaus im Landkreis (Beratungsleistungen nach Pkt. 3.3. der Förderrichtlinie des BMVI vom 22.10.2015) durchzuführen. Die Tele-Kabel-Ingenieurgesellschaft Chemnitz (TKI) wurde im Januar 2016 mit dieser Studie beauftragt und lieferte zwischenzeitlich einen Entwurf des Endberichts. Als wesentliche Ergebnisse dieser Studie sind hervorzuheben:

  • in den 39 untersuchten Gemeinden des Landkreises besteht für ca. 15.800 Haushalte eine Unterversorgung (ca. 12 % der Haushalte des Landkreises),
  • die Investitionskosten (Kostenschätzung) betragen zwischen 83 Mio. € (FTTC-Standard: Vectoring Technologie, d. h. gesicherte 50 Mbit/s-Versorgung vom Kabelverzweiger (KVz) bei max. ca. 500 Meter Leitungslänge zwischen KVz und Gebäude) und 138 Mio. € (FTTB – Glasfaser mit Anschluss in das Gebäude),
  • für die restlichen Gebiete/Haushalte liegen schon jetzt mehr als 30 Mbit/s an bzw. wurde durch die Telekommunikationsunternehmen in den nächsten drei Jahren ein sogenannter Eigenbedarfsausbau von mind. 30 Mbit/s gemeldet, so dass dort keine öffentliche Förderung in Frage kommt,
  • Die Gemeinden Görlitz, Markersdorf, Rietschen, Schleife, Trebendorf, Groß Düben, Kottmar, Ostritz, Ebersbach-Neugersdorf, Oppach, Neusalza-Spremberg, Herrnhut, Oderwitz, Seifhennersdorf) wurden in der landkreisweiten Studie nicht untersucht.

Die Studie enthält die Darstellung der unterversorgten Gebiete in den Gemeinden, d. h. die Gebiete mit einer Versorgung von weniger als 30 Mbit/s im Download, so dass die Gemeinden gemeinsam mit dem Landkreis entscheiden können, ob und wie diese Gebiete mit Fördermitteln erschlossen werden sollen.

Zielsetzung des Landkreises Görlitz ist es, im 4. Call des Bundes bis zum 28.02.17 einen landkreisweiten Antrag für die möglichen Gemeinden auf den Weg zu bringen. Dieser Antrag muss auch einen Finanzierungsplan enthalten. Darüber hinaus wird es in Einzelfällen sinnvoll sein, die EFRE-Förderung für Gewerbe- und Industriegebiete gesondert zu beantragen, da dadurch der Breitbandausbau von mind. 500 Mbit/s symmetrisch und mehr möglich ist. Der Landkreis stimmt sich dazu lfd. mit allen Kommunen ab. So können alle Anforderungen und Sachverhalte den aktuellen Erfordernissen angepasst werden.